Steuererklärung nur noch in elektronischer Form

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 gilt für alle Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften die Pflicht zur elektronischen Übermittlung ihrer Steuererklärungen – unabhängig von der Art der Gewinnermittlung. Dies gilt für

  • Einkommensteuererklärungen (bei freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit sowie Einkünften aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft)
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärungen
  • Gewerbe- und Körperschaftssteuererklärungen
  • Einheitliche und gesonderte Feststellungen (Personengesellschaften)

Zur Anwendung können entweder ELSTER I – dabei muss die Steuererklärung zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und an das zuständige Finanzamt geschickt werden – oder ELSTER II kommen. Dabei wird ein Authentifizierungsverfahren eingesetzt, das keine weiteren Maßnahmen mehr erforderlich macht.

Bilanzen können auch noch für den Veranlagungszeitraum 2012 in Papierform abgegeben werden. Für reine Überschusseinkünfte wie unselbstständige Tätigkeit von Arbeitnehmern, Erträge aus Vermietung und Verpachtung, Vermietung und sonstige Einkünfte ist eine elektronische Übermittlung noch nicht vorgesehen beziehungsweise technisch noch nicht möglich.

 


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