Sie wollen sich im Handwerk selbstständig machen ? Was muss ich beachten ?

Wer sich selbstständig machen möchte, hat einen Berg an Formalitäten zu erledigen. Nach der Eintragung in die Handwerksrolle folgt für zukünftige Unternehmer die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft und mit Versicherungen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie der Aufwand begrenzt bleibt. 

Sie wollen sich im Handwerk selbstständig machen ? Was muss ich beachten ?

Eintragung in die Handwerksrolle
Im Handwerk bestimmt der Beruf darüber, ob man für eine Betriebsgründung einen Meistertitel braucht oder nicht. Ausschlaggebend ist sind die Gefahren, die durch unsachgemäße Ausübung der Tätigkeiten entstehen können. Umso mehr Gefahren bestehen, umso eher sind die Berufe in der Anlage A der Handwerksordnung geregelt. Wer in einem solchen Beruf einen Betrieb gründen möchte, braucht eine Weiterbildung als Handwerksmeister oder muss einen Meister anstellen. Die Anlage A umfasst zurzeit 41 Gewerke.

In Anlage B der Handwerksordnung sind die zulassungsfreien Handwerksberufe verzeichnet, deren Betriebsgründung keinen Meistertitel voraussetzen. Zu dieser Gruppe gehören derzeit 53 zulassungsfreie und 57 handwerksähnliche Gewerke.
Der erste Schritt der Existenzgründung im Handwerk ist immer die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer. Ist hier der Kontakt aufgenommen und sind alle Formalitäten erledigt, geht es jedoch noch weiter.
Gewerbeanmeldung, Finanzamt und Berufsgenossenschaft
Nach der Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Existenzgründer oder diejenigen, die einen Betrieb übernehmen, zum Gewerbeamt ihrer Stadt bzw. ihres Verwaltungsbezirks gehen. Hier wird die eigentliche Gewerbeanmeldung getätigt.
In der Regel informiert das Gewerbeamt auch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt über die Anmeldung des neuen Betriebs. Wer einen Handwerksbetrieb nur im Nebenerwerb führt, kann beim Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und damit auf die Umsatzsteuerpflicht verzichten. Die Entscheidung hängt vom voraussichtlichen Jahresumsatz ab. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen über die Umsatzsteuerbefreiung lesen möchten.

Nach der Gewerbeanmeldung wird sich die Berufsgenossenschaft mit Ihnen in Verbindung setzen, denn die meisten Selbständigen müssen sich bei der Berufsgenossenschaft versichern. Sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer Angestellte beschäftigt, muss diese auf jeden Fall bei ihrer Berufsgenossenschaft anmelden. Es gibt verschiedene Berufsgenossenschaften, die sich nach den einzelnen Branchen richten. Die Zuständigkeit können Sie ganz einfach über die Infoline der gesetzlichen (Tel.: 0800 6050404) erfragen.
Renten- und Krankenversicherung
Die Altersabsicherung ist für Selbstständige zwar grundsätzlich freigestellt – sie können sich freiwillig gesetzlich versichern oder privat vorsorgen. Bestimmte Gruppen von Selbständigen – und dazu gehören auch Handwerker – müssen jedoch bei der gesetz­lichen Rentenversicherung angemeldet sein.
Dementsprechend gehört zur Existenzgründung im Handwerk auch die Anmeldung bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei sind folgende Unterlagen einzureichen und entsprechend vorher vorzubereiten: die Gewerbeanmeldung oder die Bestätigung der Steuernummer durch das Finanzamt und die Schätzung des voraussichtlichen Jahreseinkommens.
Für Künstler, die sich möglicherweise aus einem kunsthandwerklichen Beruf heraus selbstständig gemacht haben, gilt die Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse (KSK). Sie müssen sich nicht direkt bei der Rentenversicherung, sondern bei der KSK melden, sobald sie die ersten Einkünfte in Aussicht oder schon erwirtschaftet haben.
Wichtig ist für Existenzgründer zudem die Anmeldung bei der Krankenkasse – entweder in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Zuschüsse für Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Eine Besonderheit gibt es bei Gründern, die vor dem Start in die Selbstständigkeit arbeitslos waren. Für sie stellt die Agentur für Arbeit unter Umständen Fördermittel zur Verfügung. Ein Antrag für den sogenannten Gründungszuschuss gibt es direkt bei der Arbeitsagentur im Internet. Aber auch für alle anderen Existenzgründer gibt es Zuschüsse und Fördermittel. Mehr dazu lesen Sie im DHZ-Themenpaket "Fördermittel".
Neben diesen Schritten zur Anmeldung eines Gewerbes sind noch einige weitere gesetzlichen Anforderungen zu beachten, die beispielsweise die Betriebsräume betreffen oder den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Eine Checkliste zu allen nötigen Formalitäten und weitere Tipps hat das Bundeswirtschaftsministerium in einem Merkblatt zusammengestellt. Es kann unter bmwi.de heruntergeladen werden.
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Existenzgründung im Handwerk
Quelle Deutsche Handwerks Zeitung

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