Schweiz: Radio Argovia erhält endgültige Lizenz

Im langjährigen Beschwerdeverfahren um die Radiokonzession für das schweizerische Versorgungsgebiet Nr. 15 (Kanton Aargau) hat das Bundesverwaltungsgericht mit Entscheid vom 23. April 2014 die Beschwerde von Dr. Roger Schawinski als gegenstandslos abgeschrieben. Das berichtet die Radiowoche.

Radio Argovia hatte nach fünfjährigem Verfahrensstreit am 22. Oktober 2013 eine rechtsgültige Konzession von der Medienbehörde UVEK erhalten. Dagegen führte Roger Schawinski beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Dieses hat nun die Beschwerde für gegenstandslos erklärt und in seiner Begründung geltend gemacht, dass ein ursprünglich eingereichtes Konzessionsgesuch nicht mehr geändert werden dürfe. Ein solches sei vielmehr höchstpersönlicher Natur, so dass ein Parteiwechsel, die Veränderung der Besitzstruktur sowie der Finanzierung unzulässig seien.

Die Beschwerdeführerin sah sich zu diesen Änderungen veranlasst, weil sie mit Radio 105 (nebst Radio 1) eine zweite Radiokonzession vom UVEK erhalten hatte und das RTVG nicht mehr als zwei Radiokonzessionen erlaubt.

Nach dem höchstrichterlichen Entscheid ist die Konzession für Radio Argovia definitiv und rechtskräftig; sie kann nicht mehr angefochten werden.

Verleger Peter Wanner: „Wir sind froh, dass die Sache endlich entschieden ist. Wir waren immer zuversichtlich. Ich freue mich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio Argovia, dass diese Unsicherheit endlich vorbei ist.“www.argovia.ch


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