Schmiergelder und außerordentliche Kündigung

In der Wirtschaft wird häufiger geschmiert als man denkt. Ist die Entgegennahme oder das Anbieten von Schmiergeldern ein außerordentlicher Kündigungsgrund?

Annahme von Schmiergeldern

Wer als Arbeitnehmer Schmiergelder annimmt, wenn er aufgrund der Zahlungen gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, z.B. Vergabe eines Auftrages an einen Bieter aufgrund des Schmiergeldes (BAG, Entscheidung vom 21.06.2001 in NZA 2002, 232), kann außerordentlich gekündigt werden.

Bestechung von Behördenvertretern

Wer Behördenvertreter besticht – gerade dann, wenn dies für den Arbeitgeber nachteilige Folgen hat – es sei denn der Arbeitgeber hat dies angeordnet, muss ebenfalls mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen.

Entgegennahme von Trinkgeldern / Geschenke

Die Entgegennahme von Trinkgeldern (besonders, wenn dies branchenüblich ist) und von geringwertigen Geschenken ist in der Regel unproblematisch. Hier ist aber auch darauf zu achten, ob im Arbeitsvertrag anderslautende Bestimmungen existieren, wie dies z.B. im Sicherheitsdiensten üblich ist (Verbot der Annahme von Geschenken und Trinkgeldern).

RA A. Martin



wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Manga] Revolt [1]
wallpaper-1019588
Warum deine Gasheizung jetzt zum unkalkulierbaren Risiko wird (LNG-Krise 2026)
wallpaper-1019588
Thomann Artist Concert Ukulele ACA – für Einsteiger kaufen
wallpaper-1019588
Diese 12 Frühlingsblumen bringen von Frühling bis Sommer Farbe in Garten und Balkon