Schadensfall Kind - Pränataldiagnostik

Schadensfall Kind - Pränataldiagnostik
Schadensfall Kind - Pränataldiagnostik

Zwischen 1999 und 2009 sind vom OGH in der Materie "Kind als Schaden" acht Urteile ergangen (Details unten im Link von Jürgenssen). Im Kern geht es um die Aufklärungspflicht des Arztes (Geburtshelfers).
Die Justizministerin plant eine Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), die den Gerichten untersagen soll, die Geburt eines Kindes als Schadensfall zu qualifizieren.
Seither ist der Teufel los und die Diskussion bewegt sich plötzlich um Abtreibung und den "Wert" von Behinderten. Unbeachtet blieb, dass im spektakulärsten Fall der Arzt der Schwangeren ohnehin zum Gang in eine Risikoambulanz geraten hat, aber ihr offenbar "nicht genug Angst" eingeflößt hat, damit sie dies auch wirklich getan hat.
Als Gipfelpunkt der Absurdität lehnte in der Fernsehdiskussion "Im Zentrum" Prof. Husslein den Gesetzesentwurf ab, weil "Ärzte ohne der Gefahr eines Schadensersatzprozesses nicht sorgfältig arbeiten würden". 
Es darf vermutet werden, dass Prof. Husslein sein eigenes Privatinstitut (http://www.fetomed.at) im Geschäft halten wollte, denn in der derzeit aufgeheizten Atmosphäre schicken viele niedergelassene Ärzte ihre Patienten im Zweifel lieber in so ein Institut, und entledigen sich so ihrer Haftung.
Zum Aspekt der "Aufklärungspflicht" werde ich gerne später einmal meine Meinung abgeben, aber zum Problem der "Pränatale Diagnostik" möchte ich auf einen -offenbar den Juristen- weitgehend ubekanten Aspekt aufmerksam machen:
Jeder Test in der Medizin hat nur eine bestimmte Sicherheit (Sensitivität und Spezifität). Treibt man durch die Änderung der Normalwerte die Sensitivität hinauf (d.h. minimiert man das  Risiko etwas zu übersehen), sinkt die Spezifität (also die Sicherheit, dass ein abnormer Befund auch wirklich mit einer Krankheit assoziiert ist.
Auch in der pränatalen Diagnostik kann überdies nur ein geringer Teil der möglichen Mißbildungen erkannt werden (wenige Prozente).
Sinnvoll wendet man also diese, wie jede andere Diagnostik nur an, wenn bereits ein höherer Verdacht (höhere Vortestwahrscheinlichkeit) vorliegt.
Überdies ist das Ergebnis (z.B. Down Screening) meist nur eine Risikovorhersage und kein klares Ja oder Nein.
Es ist völlig absurd einen Arzt zu verurteilen, weil er nicht ab einem gewissen Verdacht auf einen Test drängt, der wiederum nur eine Wahrscheinlichkeit anzeigen kann.
Wenn eine Schwangere auf den (3x-igen) Hinweis, man sollte eine weitere Abklärung in einer Risikoambulanz anstreben, nicht aktiv wird, dann wird sie wohl auch nicht abtreiben, wenn man ihr nach einem Test sagt, dass sie mit 10% oder 20%-ger Wahrscheinlichkeit ein mißgebildetes Kind erwartet.

NICHT DAS GESETZ GEHÖRT GEÄNDERT, SONDERN DIE KENNTISSE DES OGH ÜBER MEDIZINISCHE TESTVERFAHREN UND DEREN SICHERHEIT!!

http://diestandard.at/1293370622103/Kommentar-Schadensfall-Kind-OGH-Urteile-als-Lotteriespiel


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