Säkulare Grüne gegen Erleichterung des Kirchensteuereinzugs

saekulare_grueneMit einem der­zeit im Gesetzgebungsverfahren befind­li­chen Gesetzentwurf will die Bundesregierung u.a. errei­chen, dass der Vollzug des Kirchensteuerabzugs durch die Finanzämter erleich­tert wird. Vorgesehen ist eine jähr­li­che zen­trale Abfrage der Kirchensteuermerkmale durch Banken und Versicherungen direkt beim Bundeszentralamt für Steuern.
Das Bundeszentralamt soll ent­spre­chende Daten an die jewei­li­gen Finanzämter wei­ter­ge­ben, wenn die betrof­fe­nen Personen der Regelabfrage nicht aus­drück­lich wider­spre­chen.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Regelabfrage den Vollzug des Kirchensteuerabzugs erleich­tern und damit zusätz­li­che Mittel in die Kassen der christ­li­chen Großkirchen brin­gen. Es besteht zwar für die BürgerInnen die Möglichkeit, die­ser jähr­li­chen Datenübermittlung zu wider­spre­chen, aller­dings ist der Widerspruch an Fristen gebun­den (30.06. eines jeden Jahres). Solche Fristen haben bis­lang nicht exis­tiert.

Die Sprecherinnen des Bundesweiten Arbeitskreises Säkulare Grüne haben zu die­ser Problematik fol­gende Erklärung abge­ge­ben:

Der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne miss­bil­ligt das Vorgehen der Regierungsparteien CDU/CSU und FDP, das Verfahren zum Kirchensteuereinzug effek­ti­ver im Sinne der Kirchen zu gestal­ten Mit dem in den Bundestag ein­ge­brach­ten „Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz“ sol­len Ände­run­gen in der Steuererfassung her­bei­ge­führt wer­den. Durch die spe­zi­el­len Regelungen zur Kirchensteuer wer­den den bei­den christ­li­chen Großkirchen erheb­li­che Mehreinnahmen ver­schafft. Es wird offen­sicht­lich dar­auf spe­ku­liert, dass kir­chen­steu­er­pflich­tige BürgerInnen die jetzt neu vor­ge­se­hene Frist zur Anbringung eines Sperrvermerks ver­säu­men, was zu höhe­rem Kirchensteueraufkommen füh­ren wird.

Gerade in einer Zeit, in der das kirch­li­che skan­da­löse Verhalten im Bereich des Arbeitsrechts kirch­li­cher Unternehmen (Stichworte: Kündigung geschie­de­ner sowie homo­se­xu­el­ler Mitarbeiter, Nichteinstellung „Ungläubiger“) und im Bereich der Gesundheitseinrichtungen in der ört­li­chen und regio­na­len Grundversorgung (Stichwort: Katholische Krankenhäuser Köln) in der mas­si­ven öffent­li­chen Kritik steht, wäre Zurückhaltung bei dem geplan­ten Gesetzesvorhaben ange­bracht. Die erfor­der­li­che poli­ti­sche Sensibilität ist offen­bar bei den Regierungsparteien nicht vor­han­den.

Der Bundesweite Arbeitskreis Säkulare Grüne ver­tritt die Auffassung, dass der Staat über­haupt keine Kirchensteuer ein­zie­hen sollte und appel­liert im kon­kre­ten Fall an die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, auf das geplante Gesetzesvorhaben zu ver­zich­ten und for­dert die christ­li­chen Großkirchen, die Kirchensteuer über den Staat ein­zie­hen, auf, eben­falls einen sol­chen Verzicht zu ver­lan­gen.

Es sieht danach aus, dass den christ­li­chen Großkirchen gehol­fen wer­den soll, ihre gerin­ger wer­den­den Einnahmen auf­grund Kirchenaustritts nun­mehr durch effi­zi­en­tere Kirchensteuerbeitreibung aus­zu­glei­chen.

W.O.

[Erstveröffentlichung: saekulare-gruene.de]


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