Religion rechtfertigt keine Arbeitsverweigerung

Weigert sich ein Arbeitnehmer aus religiösen Gründen eine Tätigkeit zu verrichten beziehungsweise eine Aufgabe zu erfüllen, zu der er arbeitsvertraglich verpflichtet wäre, kann daraus ein Kündigungsgrund seitens des Arbeitgebers abgeleitet werden. Allerdings gilt nach der wie immer in derartigen Fällen zwingend erforderlichen Beurteilung des Einzelfalls, dass für den Verweigerer keine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht (BAG, Az.: 2 AZR 636/09).

Ähnliche Beiträge

News und Infos

wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Algarve News vom 27. April bis 03. Mai 2026
wallpaper-1019588
Biohacking & Longevity – Der wissenschaftliche Leitfaden für ein längeres, gesünderes Leben
wallpaper-1019588
Rot, rund, revolutionär: Die geheimnisvolle Welt der Tomaten
wallpaper-1019588
Frühlingsfestivals der Philosophie in Portimão