Reichsdeutsche: Ich sehe was, was du nicht siehst…

- Ein neues Kapitel aus der reichsdeutschen Bewegung.

Mittlerweile gibt es über ganz Deutschland verteilt Menschen, die sich nicht der Bundesrepublik Deutschland, sondern dem Deutschen Reich zugehörig fühlen. Menschen, die eigene “Reichsausweise” und “Reichsführerscheine” besitzen und sogar ihre eigene “Polizei” gegründet haben, das DPHW. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Wer sind die Reichsdeutschen? Auf diese Frage wurde im gleichnamigen Artikel bereits ausführlich eingegangen:

Grundlage ihrer Ideologie ist die Annahme, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei und deshalb das Deutsche Reich weiterhin uneingeschränkt existiere. Dabei scheint es so, als würden die “Reichsdeutschen” das Deutsche Reich verehren und es sich um jeden Preis zurückwünschen. Dass die Staatsstruktur, die Verfassung sowie der Grundrechteschutz der Weimarer Republik aus heutiger Sicht absolut inakzeptabel ist, wird dabei vollkommen ausgeblendet.

Nun geistert eine neue Meldung der Reichsdeutschen durch das Internet:
Urteil: Reichsausweis Gültig!!” – so die reißerische Schlagzeile in den einschlägigen Foren, Blogs und Webseiten. Angeblich existiere nun ein offizielles Gerichtsurteil, welches bestätige, dass die “Reichsausweise” und “Reichsführerscheine” etc. Gültigkeit besäßen.

“Das LG Göttingen hat sich beim OLG Braunschweig rückversichert und von dort laut Staatsanwaltschaft Göttingen den Bescheid erhalten, dass das OLG BS das Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 für Herrn Haug unterstützt und akzeptiert! Damit können wir unsere tatsächliche Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” durch Ersatzausweise nachweisen, weil die BRdvD nur gefälschte Personalausweise zum Wahlbetrug ausgibt.”

Auch auf dem Blog eines bekennenden Holocaustleugners wird die Nachricht propagiert, die sich kurz darauf ihren Weg durch das Internet bahnt und von vielen einfach blauäugig geglaubt wird. “Mal eine wertvolle Nachricht für alle.. – Urteil: Reichsausweis gültig..!!

Dort wird ebenso behauptet, dass LG Göttingen, das OLG Braunschweig sowie das OLG Stuttgart akzeptieren würden, dass “jeder Deutsche das Recht [hat], sich in rechtfertigendem Notstand in Geschäftsbesorgung ohne Auftrag selbst mit “richtigen” Ausweisdokumenten zu versorgen, natürlich mit der richtigen Staatsangehörigkeit “Deutsches Reich” und somit streng nach Recht und Gesetz, insbesondere auch dem “brD-Recht”.”

“Damit haben sog. Gerichte der “Bundesrepublick Deutschland” die Ausweise des Deutschen Reiches Akzeptiert und indirekt zugegeben das die BRD gar nicht existiert..!!”

Eine derartige Nachricht wäre in der Tat an Brisanz kaum zu überbieten und würde den Reichsdeutschen einen ungeahnten Aufschwung geben.

Wer sich allerdings das Urteil im Original durchliest und ansatzweise ein Verständnis für Jurisprudenz besitzt, wird feststellen, dass das Urteil die exakt gegenteilige Aussage trifft, als die Reichsdeutschen.

Zur Erklärung: Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Amtsanmaßung vor, da dieser sich öffentlich als “Reichspräsident des Deutschen Reiches” und “Präsident der Nationalversammlung” bezeichnete. Das Oberlandesgericht Stuttgart verneinte in seiner Entscheidung vom 25. April 2006 eine Strafbarkeit des Angeklagten.

Das Urteil unter dem Aktenzeichen 4 Ws 98/06 spricht jedoch eine deutlich andere Sprache, als man es aufgrund der Aussage der Reichsdeutschen vermuten kann.

Wurde der Angeklagte freigesprochen, weil er tatsächlich “Reichspräsident des Deutschen Reiches” ist oder vielleicht doch aus ganz anderen Gründen?

Zur Klärung dient ein Originalzitat aus dem Urteil, Randnummer 12:

Reichspräsident , Präsident des Deutschen Reiches und Präsident der Nationalversammlung bezeichnen keine in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Ämter oder Funktionen. Sie weisen auch nicht auf existente und von § 132 StGB geschützte inländische öffentliche Ämter hin, beispielsweise das des Bundespräsidenten. Gerade wegen der besonderen Vergangenheit Deutschlands – worauf die Beschwerdeführerin abhebt – werden diese Bezeichnungen von einem unbefangenen Empfänger nicht mit dem heutigen deutschen Staat, sondern mit der Weimarer Republik und dem Deutschen Reich in Verbindung gebracht. Es ist deshalb auszuschließen, dass sich das Auftreten des Angeklagten unter einer der genannten Bezeichnungen einem objektiven Betrachter als ein hoheitliches Handeln eines bundesdeutschen Amtsträgers darstellt.

Was bedeutet dies nun? Das Gericht sagt, dass es sich deshalb nicht um Amtsanmaßung im Sinne des § 132 StGB handelt, da die benannten Ämter “Reichspräsident des Deutschen Reiches” und “Präsident der Nationalversammlung” schlicht überhaupt nicht existieren. Und die Behauptung, ein fiktives Amt inne zu haben, ist nicht strafbar. “Jedem objektiven Beobachter” sei ersichtlich, dass dies keine real existierenden Ämter seien, aus denen sich irgendwelche Befugnisse ergäben. Auch die Ausgabe der “Reichsausweise” und “Reichsführerscheine” sei nicht strafbar, da jedem objektiven – sprich: logisch denkenden Menschen – bewusst sei, dass diese Dokumente nicht tatsächlich gültig seien…
Wer dies nachprüfen möchte, dem sei gerne empfohlen, das Urteil des OLG Stuttgart in seiner Gesamtheit zu studieren.

Der Freispruch erging also nicht, wie von den Reichsdeutschen behauptet, aufgrund einer tatsächlichen Gültigkeit der “Reichsdokumente”. Er erging einzig und allein deshalb, weil die Gerichte der Ansicht waren, dass niemand – also zumindest kein objektiver, vernünftiger und unbefangener Betrachter – ernsthaft von deren Gültigkeit ausgehen wird.

Dass die Reichsdeutschen dies natürlich völlig anders sehen, ist alles andere als überraschend. Vielmehr verwundert jedoch die Dreistigkeit und Offensichtlichkeit, mit der hier eigentlich eindeutige Urteile komplett umgedeutet werden, um sie für die eigenen, zweifelhaften Zwecke zu nutzen. Doch den meisten wird das wohl bestimmt wieder einmal nicht aufgefallen sein…

Dieses Beispiel zeigt erneut sehr gut auf, mit welchen Methoden die Reichsdeutschen “arbeiten”, wessen Geistes Kind sie sind und wie sehr man sich auf ihre Aussagen verlassen kann – nämlich überhaupt nicht. Ihr Motto könnte vielmehr lauten: Ich sehe was, was du nicht siehst…



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