Prüfung der verhaltensbedingten, betriebsbedingten und personenbedingten Kündigung!

Prüfung der verhaltensbedingten, betriebsbedingten und personenbedingten Kündigung!

Wenn das Kündigungsschutzgesetz auf eine Kündigung des Arbeitgebers Anwendung findet, dann prüft der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers, ob tatsächlich die Voraussetzungen der jeweiligen Kündigung (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt) vorliegen. Dabei geht der Anwalt in einer bestimmten Reihenfolge vor, um die einzelnen Voraussetzungen der Kündigung abzuschätzen.

Prüfung der betriebsbedingten Kündigung

Die betriebsbedingte Kündigung prüft man in der Regel in 4 Stufen prüfen:

  • Anlass
  • anderer freier Arbeitsplatz
  • soziale Auswahl
  • Interessenabwägung

Die personenbedingte Kündigung kann man in 3 Stufen prüfen:

  • Störung
  • Prognose
  • Interessenabwägung

Die verhaltensbedingte Kündigung prüft man in 2 Stunfen:

  • Pflichtverletzung
  • Interessenabwägung

Arbeitsrecht Berlin – Rechtsanwalt A. Martin



wallpaper-1019588
aniverse: Alle Anime-Neuheiten im Mai 2024 im Überblick
wallpaper-1019588
Awajima Hyakkei – Manga erhält Anime-Adaption
wallpaper-1019588
Banished From The Hero’s Party – Light Novel endet mit dem 15. Band
wallpaper-1019588
trapezium – Trailer stimmt auf Premiere ein