Streitwert: 1.000.000,00 (1 Million!) und die tränenden Augen!

Streitwert: 1.000.000,00 und die tränenden Augen!

Eine Anfrage per E-Mail von einem Mandanten kommt.

1 Million Euro Streitwert, Wahnsinn, da zählt man doch gleich noch mal die Nullen nach.  Jedes Anwaltsherz schlägt da im ersten Augenblick  höher, denn meist denkt man erst im zweiten Augenblick über Haftung und die eigene Anwaltshaftpflicht (Höhe der Deckungssumme) nach. Gleich den Gebührenkalkulator rausgeholt und festgestellt, dass die Anwaltsgebühren in einem solchen Prozess rund 13.000,00 Euro sind (ohne Einigung). Wie viele „Micky-Mause-Fälle“ müsste man „erleiden“, um auf solche Gebühren zu kommen?! Der „potenzielle Mandant“ wird schnell informiert, dass heute sein Glückstag ist und er die richtige Wahl getroffen hat. Da lacht das Anwaltsherz.

Aber nur für kurze Zeit!

Denn es kommt zur Antwort des „Mandanten“. Der meint nun wirklich heute ist sein Glückstag und möchte nun PKH (Prozesskostenhilfe)!!! Die Betonung liegt auf „Hilfe“!!!  Haben Sie schon einmal nachgeschaut, wie hoch die PKH-Gebühren bei einem Streitwert von 1.000.000 Euro sind?  Und jetzt tränen jedem Anwalt die Augen!

Beim Streitwert von 1.000.000 Euro betragen die PKH-Gebühren in der ersten Instanz ohne Einigung rund 1.100,00 Euro. Also vorher 13.000,00 Euro (lachendes Anwaltsherz) und jetzt € 1.100,00 (tränende Augen). Seltsamerweise denkt man nun wieder verstärkt an die Haftung.

So und nun überzeugen Sie mal den Mandanten davon, dass Sie doch nicht der richtige Anwalt sind.

RA A. Martin – Anwalt Berlin

 



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