Dass privates Telefonieren am Arbeitsplatz nicht gern gesehen wird und in vielen Betrieben sogar verboten ist, ist nicht nur rechtens, sondern auch unter Arbeitnehmern weitgehend bekannt und akzeptiert. Dass jedoch auch der Gebrauch des eigenen Handys untersagt werden kann und hierfür noch nicht einmal der Betriebsrat zustimmen muss, bestätigte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Es gehöre zu den selbstverständlichen Pflichten jedes Mitarbeiters, während der Arbeitszeit das Handy weder aktiv noch passiv zu benutzen, ein Verbot des Arbeitgebers mache dies lediglich nochmals deutlich, urteilten die Richter (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 6 TaBV 33/09).
Privates Handy am Arbeitsplatz? Verboten!
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
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