Für Steuerhinterzieher wird es eng: Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von Daten erlaubt, die von Informanten aus dem Ausland angekauft wurden. Somit ist eine Frage geklärt, die die Gemüter erhitzt und für juristische und gesellschaftliche Diskussionen gesorgt hatte. Ermittler dürfen damit künftig die Daten auch dann verwenden, wenn diese vermutlich illegal erlangt wurden (2 BvR 2101/09). Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung zurück, die sich auf Daten gestützt hatte, die ein Informant aus Liechtenstein an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte.
Nutzung von Informatendaten gestattet
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
Zum Original-Artikel"Recht kurzweilig" ist unregelmäßig Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschafts(rechts)journalistin. Schwerpunkte sind Steuer- und Arbeitsrechtsthemen. Alle Beiträge unterliegen dem Urheberrecht, sind publiziert und damit von Verlagen bezahlt. Die Verwertung unterliegt demzufolge der Genehmigung...