Gestern wurde bekannt, dass das Oberlandesgericht München den Beginn des Prozesses gegen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben und drei weitere Angeklagte um den Nationalsozialisten Untergrund (NSU) verschoben hat. Als Grund dafür gab die Pressesprecherin des Gerichts die Ungereimtheiten um die Vergabe der Presseplätze an.
Das Medienecho darauf ist gemischt. Zum einen wird begrüßt, dass mit dieser Verschiebung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Genüge getan wird, das eine Vergabe von Presseplätzen auch an türkische und andere ausländische Medien gefordert hat. Zum anderen wird kritisiert, dass sich viele der Nebenkläger auf eine Veränderung des Zeitpunktes nur schwer einrichten können.
Die Süddeutsche nennt es “Radikallösung”, was der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gestern ankündigte: nämlich nicht eine Erweiterung der Presseplätze im Gerichtssaal sondern den Neubeginn des Akkreditierungsverfahrens für die Medien und die Verschiebung des Prozessbeginnes auf den 6. Mai. Sie unterstellt Götzl, diese Entscheidung ohne Rücksprache mit Dritten getroffen zu haben.