neue Minijob-Regelungen 2015

Das Mindestlohngesetz findet auch auf Mini-Jober Anwendung. Für das Jahr 2015 sind einige Änderungen für Mini-Jober in Kraft getreten, die man kennen sollte:

Überschreitung der € 450,00 Grenze

Aufgrund des Mindestlohnes ist verstärkt darauf zu achten, dass die € 450-Grenze nicht überschritten wird. Trotzdem ist unschädlich, wenn pro Jahr maximal 3 x diese Grenze aufgrund unvorhergesehener Ereignisse überschritten wird (vorher war nur eine 2-malige Überschreitung möglich).

Einzahlung in die Rentenversicherung

Wenn der Mini-Jober nicht von der Rentenversicherung befreit ist, dann betragen im Jahr 2015 die Rentenversicherungsbeiträge nur noch 3,7 % (2014 waren dies noch 3,9 %).

Zahlung der Umlage U2

Arbeitgeber müssen ab dem 1.1.15 höhere Pauschalen an die Minijobzentrale abführen. Die Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen ist von 0,14 auf 0,24 Prozent gestiegen.

RA A. Martin



wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Meditation, Biohacking & Longevity – Wie du mit innerer Ruhe dein Leben verlängerst
wallpaper-1019588
Fachkräftesicherung im Fokus: So wirst Du zum attraktiven Arbeitgeber
wallpaper-1019588
Vorteile von Foldable-Smartphones: Warum die Falt-Revolution 2025 ihren Höhepunkt erreicht
wallpaper-1019588
[Comic] Ultimate Spider-Man [3]