Das Mindestlohngesetz findet auch auf Mini-Jober Anwendung. Für das Jahr 2015 sind einige Änderungen für Mini-Jober in Kraft getreten, die man kennen sollte:
Überschreitung der € 450,00 Grenze
Aufgrund des Mindestlohnes ist verstärkt darauf zu achten, dass die € 450-Grenze nicht überschritten wird. Trotzdem ist unschädlich, wenn pro Jahr maximal 3 x diese Grenze aufgrund unvorhergesehener Ereignisse überschritten wird (vorher war nur eine 2-malige Überschreitung möglich).
Einzahlung in die Rentenversicherung
Wenn der Mini-Jober nicht von der Rentenversicherung befreit ist, dann betragen im Jahr 2015 die Rentenversicherungsbeiträge nur noch 3,7 % (2014 waren dies noch 3,9 %).
Zahlung der Umlage U2
Arbeitgeber müssen ab dem 1.1.15 höhere Pauschalen an die Minijobzentrale abführen. Die Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen ist von 0,14 auf 0,24 Prozent gestiegen.
RA A. Martin