Neuauflage der Prozesskostenrechnung – diesmal richtig

Vor zwanzig Jahren erlebte die von Cooper und Kaplan maßgeblich entwickelte, in Deutschland von Péter Horváth und R. Mayer aufgegriffene,  „Prozesskostenrechnung“ (PKR) einen regelrechten Hype.
Nach ein paar Jahren ist das Thema weitgehend wieder aus dem Blickfeld des Managements verschwunden und seither fristet es ein  „Schattendasein“.
Die Gründe für das Abebben des Booms waren mehrere:
Die Entwicklung der PKR in den USA erfolgte vor dem Hintergrund einer relativ simplen Vollkostenrechnung (Zuschlagskalkulation) und die Argumente für die Notwendigkeit der PKR fußten alle auf der Kritik an diesem „falschen“ System der Produktbewertung. Dabei wurde völlig ignoriert, dass sich in Deutschland und Österreich in der Industrie bereits die flexible Grenzplankostenrechnung durchgesetzt hatte, mittels derer die Gemeinkosten der Produktion und zum Teil der Logistik und des Verkaufs verursachungsgerecht auf die Produkte zugerechnet wurden.
Wie die Grenzplankostenrechnung zeigt, müssen für diese Zurechnung zwei Bedingungen erfüllt sein:
  • Zwischen der Höhe der proportionalen (in der PKR leistungsmengeninduzierten) Kosten und der  Leistung der Kostenstelle (Kostentreiber-Mengen) muss ein funktionaler (linearer) Zusammenhang bestehen. Höhe der prop. Kosten = f(Leistungsmenge).
  • Zwischen der Höhe der Kostenstellenleistung und der Menge an Produkten muss ebenfalls ein funktionaler (linearer) Zusammenhang bestehen. Leistungsmenge = f(Produktmenge). Dieser steht gemeinhin im „Arbeitsplan“ eines Produktes.
Die erste Bedingung war für viele Kostenstellen relativ rasch zu finden. So ist etwa rasch zu erkennen, dass die proportionalen (lmi) Kosten des Einkaufes unter anderem von der Anzahl der Bestellungen abhängen. Somit ist der Kostensatz je Kostentreibereinheit (Bestellungen) errechenbar. Das gravierende Problem war und ist – wo ist der VERURSACHUNGSGERECHTE Zusammenhang zwischen Produkten und Bestellungen? In dem krampfhaften Versuch, die Gemeinkosten auf die Produkte zu verrechnen wurden zwei gravierende Fehler gemacht:
  • Der zweite funktionale Zusammenhang Leistungs- bzw. Kostentreibermenge = f(Produktmenge) war der Willkür unterworfen.
  • Die leistungsmengenneutralen Kosten (in der Grenzplankostenrechnung Fix- oder Strukturkosten) wurden häufig wieder als Zuschlag auf die lmi Kosten verrechnet.
Damit war nur eine andere Form der willkürlichen Zurechnung der Gemeinkosten gefunden worden.
Vor allem aber wurden wesentliche Aspekte einer Prozesskostenbetrachtung vernachlässigt:
  • Die Tatsache, dass die indirekten Leistungsbereiche einen immer größeren Anteil an den Gesamtkosten einnehmen und daher hinsichtlich ihrer Verursachung und Beeinflussbarkeit verstärkt untersucht werden müssen.
  • Der Aspekt, dass erst der Blick auf Prozesse – Subprozesse – Tasks die effiziente Gestaltung aller der entscheidenden Prozesse möglich macht. Effizientes Gestalten von Prozessen setzt die Kenntnis der verbundenen Kosten voraus!
Hält man nicht krampfhaft an der Verrechnung auf Produkte fest, sondern „begnügt“ sich mit dem ersten funktionalen Zusammenhang Lmi-Kosten = f(Kostentreibermenge),
so erlaubt die Prozesskostenrechnung eine Erweiterung der Kostenanalyse über die produkt- und deckungsbeitragsorientierte Sicht hinaus!
Es werden Prozesse und ihre Kostenstruktur in Bezug auf die tatsächlichenKostentreiber beurteilt – auch wenn diese nicht unmittelbar den Produkten zugerechnet werden können.
Diese Analyse macht es möglich auf zwei Ebenen gestalterisch einzugreifen:
  • Durch Umgestaltung der Prozesse, sodass je Leistungseinheit (z.B. je Bestellung) weniger Ressourcen (Arbeitszeit) notwendig sind und
  • durch Reduktion der Kostentreibermengen (z.B. mehr Rahmenaufträge und Abrufe….).
Nachdem die Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Bedingungen in vielen Unternehmen aufgrund des Zeitdruckes kein optimales Design der Prozesse zuließ,  werden sich diese Unternehmen in der nächsten Zeit erstärkt mit der Neu- bzw. Umgestaltung der Prozesse beschäftigen müssen. Mit dem Fokus auf die Gestaltung der Prozesse und deren Kosten statt auf deren Verrechnung kann die Prozesskostenrechnung einen wesentlichen Beitrag leisten.

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