In einer vorgestern unerwartet veröffentlichten Mitteilung stellt die Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der EU-Kommission deutlich klar, dass mit dem Tag des Ausscheidens von Großbritannien aus der EU britische Unternehmen, Organisationen oder Bürger „nicht länger Domainnamen mit der Endung .eu registrieren dürfen“.
Rechtsprechung: .eu-Domains nur für EU-Mitgliedsstaaten
Außerdem dürften die Registrierungsstellen ab diesem Termin die einschlägigen Webadressen der Betroffenen nicht mehr verlängern. So mancher denkt dabei zwar an Schikane, aber der Gerichtshof der Europäischen Union hat schon 2012 entschieden, dass Unternehmen, die eine Marke als .eu-Domainnamen anmelden, diese auch selbst gewerblich nutzen und in einem Mitgliedsstaat sitzen müssen. Für Firmen, die ihren Sitz nicht in der EU haben, sind die .eu-Adressen also nicht gedacht.