Es ist mittlerweile üblich, Mitarbeiter auf der Firmen-Website mit Namen, einigen persönlichen Daten und Foto vorzustellen. Den Kunden gefällt, dass sie ihren Ansprechpartner “kennen”, auch wenn sie ihn niemals persönlich getroffen haben. Aus Marketinggesichtspunkten heraus betrachtet, kann diese Präsentation nur empfohlen werden, der Arbeitnehmer muss allerdings zustimmen. Doch scheidet der aus dem Unternehmen aus, ist auch sein Porträt auf der Homepage zu löschen. Geschieht das nicht, ist das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt, wie das Hessische Landesarbeitsgericht klar stellte (Az.: 19 SaGa 1480/11). Die Folgen können durchaus nicht unbedeutender finanzieller Natur sein, wenn der entsprechende Mitarbeiter erst auf Löschung klagen muss. Dann nämlich sind Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen und es kann, je nach Beurteilung des Einzelfalls durch den Richter, auch Schadensersatz fällig werden.
Mitarbeiterpräsentation auf der Homepage
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
Zum Original-Artikel"Recht kurzweilig" ist unregelmäßig Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschafts(rechts)journalistin. Schwerpunkte sind Steuer- und Arbeitsrechtsthemen. Alle Beiträge unterliegen dem Urheberrecht, sind publiziert und damit von Verlagen bezahlt. Die Verwertung unterliegt demzufolge der Genehmigung...