(SV) „Auch wenn bei den Leistungen für Demenzkranke nachgebessert werden soll – das reicht noch lange nicht aus“. Das erklärte die Präsidentin Ulrike Mascher des Sozialverbands VdK Deutschland anlässlich von Medienberichten, nach denen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr die Leistungen der Pflegeversicherung für eine halbe Million Demenzkranke anheben will. „An der grundsätzlichen Benachteiligung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen im System der Pflegeversicherung ändert dieser Vorstoß nichts.“
„Wir fordern, dass der bereits 2009 von einem Beirat vorgeschlagene neue Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich auf den Weg gebracht wird. Dieser umfasst fünf statt der heutigen drei Pflegestufen und berücksichtigt neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen. Würde diese Einteilung angewandt, hätten schon heute viele Demenzpatienten und deren pflegenden Angehörigen Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung“, so Mascher. Derzeit haben von vier Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, 2,5 Millionen, darunter viele Demenzkranke, keine Pflegestufe und erhalten somit auch kein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. „Ohne Pflegestufe gibt es für die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken auch keine Entlastungsangebote wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dabei sind sie häufig rund um die Uhr - oft genug zum Nulltarif - im Einsatz“, so Mascher.
Um pflegenden Angehörigen spürbar zu helfen, müssen die lange versprochenen Zusagen für eine inhaltliche Neuausrichtung der Pflege sowie die Besserstellung von Demenz-kranken und pflegenden Angehörigen eingehalten werden und eine solidarisch finanzierte Pflegereform auf den Weg gebracht werden. „Es ist bereits viel zu viel Zeit verstrichen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können nicht länger warten“, betonte Mascher.
Private Versicherungen können und wollen nicht helfen, weil es zu unrentabel ist. Die Statistiker erwarten einen Demenzanteil von 50 % bei den Frauen und 33 % bei den Männern.
„Wir fordern, dass der bereits 2009 von einem Beirat vorgeschlagene neue Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich auf den Weg gebracht wird. Dieser umfasst fünf statt der heutigen drei Pflegestufen und berücksichtigt neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen. Würde diese Einteilung angewandt, hätten schon heute viele Demenzpatienten und deren pflegenden Angehörigen Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung“, so Mascher. Derzeit haben von vier Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, 2,5 Millionen, darunter viele Demenzkranke, keine Pflegestufe und erhalten somit auch kein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung. „Ohne Pflegestufe gibt es für die pflegenden Angehörigen von Demenzkranken auch keine Entlastungsangebote wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Dabei sind sie häufig rund um die Uhr - oft genug zum Nulltarif - im Einsatz“, so Mascher.
Um pflegenden Angehörigen spürbar zu helfen, müssen die lange versprochenen Zusagen für eine inhaltliche Neuausrichtung der Pflege sowie die Besserstellung von Demenz-kranken und pflegenden Angehörigen eingehalten werden und eine solidarisch finanzierte Pflegereform auf den Weg gebracht werden. „Es ist bereits viel zu viel Zeit verstrichen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können nicht länger warten“, betonte Mascher.
Private Versicherungen können und wollen nicht helfen, weil es zu unrentabel ist. Die Statistiker erwarten einen Demenzanteil von 50 % bei den Frauen und 33 % bei den Männern.