Während die Fachwelt auf eine reduzierte EEG-Umlage zur Förderung des Mieterstroms wartet, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) heute eine Mieterstrom-Studie veröffentlicht.Sie ordnet das Thema rechtlich ein und gibt einen Überblick über die Organisationsformen, die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen. Darin kommen die Autoren im wesentlichen zu dem Schluss, dass eine Reduzierung der EEG-Umlage für Mieterstrom die Attraktivität für Mieter und Investor erhöht. Bei kleinen Gebäuden (4 WE) wird dies jedoch nur bei steigenden Strompreisen erreicht. Alternativ wird eine differenzierte direkte Förderung vorgeschlagen.
Mieterstrom-Studie soll Grundlage für künftige Förderung sein
Die Studie wurde von der Prognos AG und der Kanzlei Boos Hummel & Wegerich mit dem Titel „Mieterstrom – Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen“ erstellt. Sie soll die Grundlage sein für die Ausgestaltung einer zukünftigen Förderung des Mieterstroms.
In bereits existierenden Modellen für Mieterstrom wird Strom aus einer dezentralen Erzeugungsanlage in unmittelbarer räumlicher Nähe – meistens im selben Wohngebäude – an Kunden geliefert. Die Studie zeigt: In vielen Fällen lohnt es sich für Gebäudeeigentümer, Vermieter und weitere Akteure nicht, das Potenzial zu erschließen. Eine Förderung würde die Anzahl der rentablen Projekte deutlich erhöhen. Die Studie zeigt auch, dass man Mieterstrom mit einer direkten Vergütung zielgenauer und differenzierter fördern kann als mit einer pauschalen Verringerung der EEG-Umlage.
Die Verringerung der EEG-Umlage wurde in der Studie zeitlich begrenzt auf fünf oder zehn Jahre. Ungünstig für die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom wirkt sich auch eine Belastung mit der Stromsteuer aus. Dies würde die Attraktivität wieder verringern.
Potenzial für Mieterstrom in 3,8 Millionen Wohnungen
Untersucht wurde auch, wie groß das Potenzial für Mieterstrommodelle in Deutschland ist. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden können. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass in größeren Gebäuden die Wirtschaftlichkeit besser aussieht als in kleineren Mehrfamilienhäusern (< 13 WE). Um eine Chancengleichheit für möglichst viele Mieter zu erreichen empfiehlt die Studie eine differenzierte Ausgestaltung der Entlastung. Dies wäre eine direkte Förderung des für die Belieferung von Mietern im Gebäude erzeugten PV-Stroms mit Unterscheidung der Anlagengröße. Dazu ist jedoch eine Anpassung des EEG 2017 notwendig.
Mein Kommentar zur Mieterstrom-Studie des BMWi
Seit der Verabschiedung des EEG 2017 im Sommer 2016 wartet die Fachwelt auf eine Verordnung für eine reduzierte EEG-Umlage bei Mieterstrom. Nach diversen Kommentaren aus dem BMWi konnte man den Eindruck gewinnen, dass kein Interesse an einer entsprechenden Verordnung besteht. Bisher war das Argument des Entzugs aus der Solidargemeinschaft für die EEG-Umlage zu hören. Jetzt spricht man von fehlender Chancengleichheit. Nicht alle Mieter hätten die Möglichkeit von günstigerem Strom aus der PV-Anlage auf dem Dach zu profitieren.
Das ist nicht glaubwürdig, wenn man gleichzeitig eine Belastung des Mieterstroms mit der Stromsteuer plant. Gerecht ist die Finanzierung der Energiewende ohnehin nicht, wie der Kommentar bei der Zeitschrift „Erneuerbare Energien“ schon letzte Woche betont.
Eine direkte Förderung hat das Problem, dass sie eher den Investoren zugute kommt als den Mietern. Damit die Mieter wirklich davon profitieren ein bürokratischer Aufwand nötig, eine Lösung wird in der Studie jedenfalls nicht genannt.
Was haltet Ihr von der Studie? Ist eine direkte Förderung des Stroms für die Mieter sinnvoller als eine reduzierte EEG-Umlage? Ich freue mich auf Eure Kommentare.