Von Gastautor Albrecht Künstle
– Bundesverfassungsgericht kippte eine Änderung des Jahres 2009
– Die Badische Zeitung titelte: “Niedrige Zinsen sind frauenfeindlich“
Die Kanzlerin wird hauptsächlich von Frauen gewählt. Wofür weiß eigentlich niemand so recht. Dass sie es mit der Verfassung nicht so genau nimmt, ist bekannt. Viele Gesetze ihrer Amtszeit wurden von den obersten Richtern gekippt und der Gesetzgeber zu Änderungen gezwungen. So auch jetzt wieder. Mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mahnt dieses beim Versorgungausgleich von Betriebsrenten von Geschiedenen eine ausgewogene Lösung an. Die Badische Zeitung meint seltsamer Weise „Niedrige Zinsen sind frauenfeindlich“ – als ob niedrige Zinsen männerfreundlich wären. Aber die „Logik“ der Medienschaffenden bleibt bekanntlich oft auf der Strecke.
Um was geht es? Arbeitgeber können ihren Beschäftigten neben der reinen Altersversorgung auch eine Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung anbieten. Im Fall einer Scheidung – gemeint ist hier die von Eheleuten, nicht die vom Chef – ist, wie bei der gesetzlichen Rente auch, bei Betriebsrenten ein Versorgungsausgleich fällig. Diesen zu berechnen, ist nicht ganz einfach. Deshalb machte es sich die Merkel-Mannschaft einfach, indem sie 2009 beschloss, den Arbeitgebern einen „externen“ Versorgungsausgleich zu ermöglichen: Den geschiedenen Frauen wird das Geld auf einmal ausbezahlt, damit sie es bis zur Rente eigenständig anlegen können.
Aber auch dem „Juristinnenbund“ passte diese Mündigkeit der Frauen nicht, nicht nur mit ihrem Haushaltgeld gut zu wirtschaften, sondern auch mit der Altersversorgung. Sie machten den Verfassungsrichtern weis, die Altersversorgungsgelder der Männer würden im Betrieb mehr Zinsen bringen als das privat angelegte Geld der Frauen. Dass die Versorgungszusagen der Männer in den letzten Monaten wegen der Nullzinspolitik abgespeckt werden mussten, hat sich in diesen Kreisen noch nicht herumgesprochen. Auch nicht, dass mit privaten Fonds bessere Renditen zu erzielen sind als mit klassischen Betriebsrenten.
Jedenfalls haben die Verfassungsrichter/innen beschlossen, der externe Ausgleich für die Frauen müsse gegenüber den Männern um 10 Prozent erhöht werden, basta. Um die Männer nicht zu benachteiligen, müssen nun die Aktuare der Anbieter von Betriebsrenten zehn Prozent mehr erwirtschaften. Kein leichtes Unterfangen angesichts der rigorosen EZB-Politik. Und wenn externe Anbieter von Betriebsrenten die Versorgungsversprechen nicht erfüllen können, müssen die Unternehmer nachschießen.
Könnte sein, dass die Arbeitgeber die Faxen irgendwann dicke haben und nur noch tun, was sie müssen? Das wäre, eine arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente anzubieten, wenn sie nicht tarifvertraglich zu mehr gezwungen sind. Frau Merkel wird es egal sein, denn deren Rente ist eines: SICHER und üppig. Ob ihr Gemahl auch vor Gericht ziehen wird, um eine gute Kanzlerinnengattenversorgungsausgleichsaltersrente zu erstreiten? Er musste (?) ja viel auf seine Frau verzichten, dann wenigstens nicht auch noch auf ihre Rente.