Meine Herren Achtung! "Oh Nanie" oder wer Samen spendet muss zahlen?

Meine Herren Achtung! Nanie

Wer war es? Bild pixabay

Vorab eins: Wie war das noch mit der Masturbation? Hier der Klassiker: Sigmund Freund fragte einen Patienten: Wie ist das bei ihnen mit der Selbstbefriedigung? Antwort: "Oh - na nie!" Und so kam, was kommen musste ...
Tja meine Herren: Hände wech vom Geschlecht! Wer denn unbedingt meint ein Adonis zu sein, sollte sich das überlegen. Das kann ganz schnell nicht nur in die Hose gehen!
Denn: In einem aktuellen Prozess entschied der Bundesgerichsthof: Wer einer Samenspende zustimmt, muss zahlen! Bitter? Oder ganz einfach nur logisch? Egal wie alt oder jung?
Er stimmte der Samenspende für seine damalige Freundin zu, wollte das Kind aber später nicht - Unterhalt zahlen muss der Mann dennoch, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Der BGH wies die Revision des Mannes aus dem Schwäbischen zurück. Willigt ein Partner in eine Samenspende ein, muss er Unterhalt zahlen - egal ob er mit der Frau verheiratet ist oder nicht, so das Grundsatzurteil. (Az.: XII ZR 99/14)
"Das Kind konnte nur durch die Einwilligung des Mannes gezeugt und geboren werden", erläuterte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Dose. Deshalb müsse der Mann für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. Das hatte dem heute fast siebenjährigen Mädchen Unterhaltsanspruch zugesprochen.
Nach einer fast siebenjährigen Beziehung hatte der zeugungsunfähige Mann der Samenspende 2007 schriftlich zugestimmt, um den Kinderwunsch seiner damaligen Partnerin zu erfüllen. Er hatte zunächst Unterhalt gezahlt und sich als Vater gratulieren lassen, drei Monate später aber nichts mehr von Mutter und Kind wissen wollen.
Die Vaterschaft hatte der Mann offiziell nie anerkannt. Zahlen muss er trotzdem. Der Bundesgerichtshof erkannte auf eine "vertragliche Unterhaltspflicht". Schließlich hatte der Mann beim Hausarzt handschriftlich erklärt, dass er "für alle Folgen einer eventuell eintretenden Schwangerschaft aufkommen" und die Verantwortung übernehmen werde. Dass diese Erklärung eher formlos war, war für den Bundesgerichtshof unerheblich.
Quelle t-online.de So schön masturbieren ist, es kann teuer werden! Was sagen denn eigentlich die Damen dazu? Ist das okay?
BraunschweigJobs!



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