Der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) sind von der Bundesnetzagentur insgesamt fünf Versorgungskapazitäten im UKW-Bereich für die Stadtgebiete in Rostock (2), Schwerin (1) und Stralsund (2), die auch eine voraussichtliche hundertprozentige Stadtversorgung erreichen, in Aussicht gestellt worden. Die entsprechenden Bedarfe befinden sich noch in der Endkoordinierung und können daher noch nicht abschließend beschrieben werden. Um insoweit eine möglichst frühzeitige Versorgung dieser Städte zu erreichen, werden diese Versorgungsmöglichkeiten bereits jetzt ausgeschrieben. Ab Anfang des Jahres 2015 sollen bzw. können für die Dauer von 10 Jahren in den Stadtgebieten Rostock (2), Schwerin (1) und Stralsund (2) insgesamt fünf weitere private kommerzielle Hörfunkprogramme von täglich 24 Stunden Sendedauer veranstaltet und verbreitet werden.
Hierbei soll eine Versorgung entweder durch je ein lokales/regionales Hörfunkprogramm erfolgen, welches das lokale/regionale öffentliche Geschehen darstellt und in Verbindung damit den Hörern Informationen, Kultur, Bildung und Beratung vermittelt und/oder durch je ein Programm, welches eine Erweiterung der Vielfalt des Hörfunkangebots in Mecklenburg-Vorpommern darstellt.
Das Programm hat den Bestimmungen des RundfG M-V und des Rundfunkstaatsvertrages Rechnung zu tragen. Es hat zu einer freien Meinungsbildung beizutragen und darf nicht einseitig eine Partei, eine Interessengruppe oder eine Weltanschauung begünstigen. Die Frist zur Einreichung von Lizenzanträgen endet am 29. August 2014 um 12.00 Uhr. www.medienanstalt-mv.de