Links am Sonntag: heute Überstunden
Der deutschen Wirtschaft geht es besser und es werden wieder viele Überstunden „gefahren“. Der Arbeitnehmer freut sich über mehr Geld, wenn es denn auch gezahlt wird. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ein Anspruch auf Abgeltung der Überstunden nur besteht, wenn der Arbeitgeber diese auch angeordnet hat. Dies ist häufig schwer zu beweisen. Zudem muss der Arbeitnehmer im Arbeitsgerichtsprozess auch die „Lage“ der Überstunden beweisen (falls bestritten), also wann die Überstunden gemacht wurden. Dies ist ebenfalls schwierig.
Darüber hinaus hat sich das BAG nun auch mit Klauseln in Arbeitsverträgen auseinandergesetzt, in denen sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden ohne zusätzliche Bezahlung einverstanden erklärt hat. Solche Klauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam.
Hier ein paar interessante Artikel zum Thema „Überstunden“:
Lohn-Praxis- Webblog: Vergütung: Mitarbeiter müssen Überstunden nachweisen
BeckBlog: EuGH: Entschädigung für überlange Arbeitszeiten
Arbeitsrecht Chemnitz: Das ist doch selbstverständlich, oder? Überstunden werden vergütet oder in Freizeit ausgeglichen.
Kanzlei.Schuck: Überstundenpauschalierungsabrede – endlich eine Entscheidung des BAG
Reuter Arbeitsrecht: 900 Überstunden und ein Leichenwagen zur Dienstfahrt
RA A. Martin – Berlin