LINKE mit klarem Laizismus-Bekenntnis

laiz

Die Partei DIE LINKE ist lern­fä­hig und geht nun mit einem kla­ren Laizismus-Bekenntnis in den Bundes­tags­wahl­kampf. Das geht aus dem am 18. April veröffent­lichten Leit­antrag zum Bundes­tags­wahl­programm her­vor. Im ursprüng­li­chen Entwurf vom Februar tauch­ten weder der Begriff „Staatsleistungen“ noch das Ziel der Trennung von Kirche und Staat auf, von den Glaubens­gemein­schaften war ledig­lich an einer Stelle die Rede – als Bündnis­partner für soziale Veränderungen.

Daraufhin hat­ten die bereits partei­offiziell aner­kann­ten Landes­arbeits­gemein­schaften Laizismus Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern dem Bundes­vorstand einen detail­lier­ten Änderungs­antrag zum Thema Laizismus unter­brei­tet. Auch sei­tens der AG Recht der LINKEN Bundes­tags­fraktion hatte es einen Änderungs­antrag gege­ben.

Im Leitantrag taucht zwar der Begriff Laizismus nicht auf, den­noch hat der Vorstand mit Beschluß vom 14. April wesent­li­che Forderungen der laizis­tischen Arbeits­gemein­schaften über­nom­men. Die Begriffs­vermeidung liegt möglicher­weise in Vor­behalten maß­geblicher Partei­mitglieder, wie Bodo Ramelow, Gabi Zimmer oder Luc Jochimsen, begrün­det. Auch die Plazierung des Themas ganz hin­ten im Leit­antrag – auf Seite 95 – ist wohl gewis­sen Vor­behal­ten geschul­det. Aber den­noch, den lin­ken Laizisten ist etwas gelun­gen, wovon die Laizisten in vie­len ande­ren Parteien nur träu­men kön­nen. Allerdings muß die­ses Wahl­programm noch von einem Parteitag beschlos­sen wer­den.

Die Laizismus-Passage des nun vom Parteivorstand beschlos­se­nen Leit­antrages zum Bundes­tags­wahl­programm lau­tet wie folgt:

Bekenntnisfreiheit ver­wirk­li­chen, Religions­gemeinschaften gleich­behandeln, Staat und Kirche insti­tu­tio­nell tren­nen

  • DIE LINKE ver­tei­digt das Recht aller Menschen auf ein Bekenntnis zu einer Welt­anschauung oder Religion. Sie tritt ein für den Schutz welt­an­schau­li­cher und reli­giö­ser Minder­heiten und für eine insti­tu­tio­nelle Trennung von Staat und Kirche.
  • Grundrechte und Arbeitnehmer/innen-Rechte müs­sen auch in den Kirchen und Religions­gemeinschaften und in deren Einrichtungen Geltung haben, auch das Streik­recht und das Betriebs­verfassungs­gesetz.
  • Schulen sol­len Wissen über Religionen ver­mit­teln und die wech­sel­sei­tige Toleranz der Glaubens­gemeinschaften för­dern. Der Unterricht ist im Rahmen des Bildungs­auftrages des Staates durch staat­lich aner­kannte Lehr­kräfte zu leis­ten, unab­hän­gig von kirch­li­cher oder religions­politischer Ein­fluss­nahme.
  • Wir wol­len den seit 1919 beste­hen­den Verfassungs­auftrag zur Ablösung der Staats­leistungen an die Kirchen end­lich umset­zen.
  • Die Militärseelsorge gehört abge­schafft.

Am 27. April trifft sich die Bundes­arbeits­gemein­schaft Laizismus der LINKEN in Erfurt zu ihrer ers­ten Mit­glieder­versammlung. Mit dem jüngs­ten Bundes­vorstands­beschluß kann die erst am 16. Juni 2012 gegrün­dete Gruppe einen ers­ten bedeut­sa­men Erfolg fei­ern. Und nicht zuletzt wer­den damit auch die Gründungs­initiativen wei­te­rer Landes­arbeits­gemein­schaften in Berlin, Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen einen deut­li­chen Schub erhal­ten.


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