LEXIKON: SEPA

„Single Euro Payments Area“ (SEPA) ist ein europaweit einheitliches Verfahren zur Zahlungsabwicklung, das am 31. März 2012 in Kraft getreten ist. Es soll innergemeinschaftliche Zahlungen wie Überweisungen und Lastschriftverfahren vereinfachen und beschleunigen sowie kostengünstiger machen, kommt aber auch im nationalen Zahlungsverkehr zum Einsatz. Bis zum 1. Februar 2014 sollen alle bargeldlosen Zahlungen innerhalb des Euroraums nur noch über SEPA stattfinden. Übergangsbestimmungen erlauben jedoch, das hierzulande weit verbreitete elektronische Lastschriftverfahren (ELV) bis zum 1. Februar 2016 zu nutzen. Dies gilt jedoch ausschließlich für Zahlungen innerhalb Deutschlands.

 

Die EU möchte mit dem neuen, offenen SEPA-Verfahren die 27 Mitgliedstaaten zwingen, den gemeinsamen Euro-Markt nicht nur durch eine Währung, sondern auch mittels einheitlichem Zahlungssystem zu einem grenzenlosen zusammenwachsen zu lassen. SEPA ist im Auslandszahlungsverkehr bereits seit Jahren üblich – die bekannten „IBAN“ und „BIC“ enthalten Länderkennungen, die Kontonummer und Bankleitzahl zusammen und eine zweistellige Prüfziffer. Nun soll dieses System auch auf nationaler Ebene eingeführt werden, um zu vermeiden, dass zwei Datensätze vorgehalten werden müssen: Kontonummer und Bankleitzahl auf der einen, IBAN und BIC auf der anderen Seite. Nicht durch SEPA erfasst werden Finanzaktivitäten mit Zahlungskarten oder über spezielle Transaktionssysteme.

Als Grund, warum sich SEPA noch nicht durchgesetzt hat, obwohl es seit 2009 anwendbar ist, werden seitens der Banken Unsicherheiten vor allem bei den Verbrauchern genannt. So steht der Name des Zahlungsempfängers noch immer höher im Kurs als eine reine Nummernfolge. Verschreibt sich der Überweisende, landet das Geld möglicherweise auf einem falschen Konto, weil die Kontrollmöglichkeit fehlt. Bei den überwiegend innerhalb Deutschlands aktiven Unternehmen lösen dagegen die Kosten für eine Systemumstellung beziehungsweise den Parallelbetrieb zweier Zahlungsinstrumente Zögern aus. Es ist erkennbar, dass die Umstellung erst im Januar 2014 – und damit sehr kurzfristig – erfolgen wird. Das wiederum wird jedoch zu Problemen bei der Einlösung von Lastschriften und der Gutschrift von Überweisungen führen, wie Studien prophezeien.

 


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