Leichenwagen als Dienstauto zulässig?

Leichenwagen als Dienstauto zulässig?

Wer hätte nicht gerne ein schönes Dienstauto.“ Darf es auch schwarz sein„, fragte wohl ein Arbeitgeber aus Köln und bot diesem als Dienstwagen ein schwarzes Auto an. Leider war die Farbe nicht nur schwarz, sondern wohl auch  der Humor des Arbeitgebers, denn beim Dienstauto handelte es sich um einen Leichenwagen. Das Landesarbeitsgericht Köln muss sich mit diesem Fall auseinandersetzen.

die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln – zum Leichenwagenfall

Das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 19.11.2009 – 7 Sa 879/09) vertrat die Auffassung, dass der Arbeitgeber den Dienstwagenanspruch des Arbeitnehmers nicht mit der Zurverfügungstellung eines Leichenwagens erfüllen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor auch nur ein „unübliches“ Kfz (Caddy) benutzt hat.

Das LAG führte aus:

„Das Landesarbeitsgericht gab der Klage insoweit statt: In Anbetracht des Stellenwerts eines Leichenwagens in der allgemeinen Verkehrsanschauung sei es dem Angestellten nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug für sich und seine Angehörigen in seiner Freizeit privat zu nutzen.“

Dem Arbeitgeber dürfte nach der Entscheidung wohl das Lachen vergangen sein. Er muss sich nun um einen neuen Dienstwagen für seinen Arbeitnehmer kümmern.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin


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