LAG Düsseldorf: Entschädigung wegen E-Mail „Berufs vs. Familienplanung“

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (4 Sa 480/13) hatte im Berufungsverfahren über ein erstinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf (Urteil vom 12.03.2013 – 11 Ca 7393/11) zu entscheiden. Nach der Heirat einer Arbeitnehmerin schickte der Prokurist der Arbeitgeberin dieser eine E-Mail mit dem Betreff „Berufs vs. Familienplanung“. In dieser E-Mail forderte der Prokurist die Arbeitnehmerin auf mitzuteilen, ob sie vor habe zukünftig schwanger (in den nächsten 12 Monaten) zu werden. In diesem Fall wäre kein Platz für die Arbeitnehmerin im Betrieb. Die Arbeitnehmerin wurde schwanger. Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt und man einigte sich später auf einen Beendigungszeitpunkt, da die Klägerin bereits wieder neue Arbeit hatte.

 

In einem 2. Schritt forderte die Klägerin eine Entschädigung wegen der Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts vom Arbeitgeber. Insgesamt sollten 28.600 € vom Arbeitgeber gezahlt werden.

Das Arbeitsgericht Düsseldorf sprach der Klägerin als Entschädigung 10.833,78 € zu.

Gegen diese Entscheidung legte der Arbeitgeber Berufung zum Landesarbeitsgericht Düsseldorf ein und beantragte die vollständige Abweisung der Klage. Die Berufungsverhandlung fand am 4. September 2013 statt und in der Verhandlung nahm der Arbeitgeber-wohl auf wohlwollenden Hinweis des Gerichtes – die Berufung zurück.

Die Pressemitteilung zum Fall finden Sie hier.

 



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