LAG Berlin-Brandenburg: Prozesskostenhilfe für einen Arbeitsrechtsstreit trotz Rechtsschutzversicherung

Vielen Verfahren vor dem Berliner Arbeitsgericht oder dem LAG Berlin-Brandenburg werden über Prozesskostenhilfe finanziert, meist unter Beiordnung (Vertretung) eines Rechtsanwalt (was aber nicht zwingend der Fall sein muss). Wird die Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt, dann sind vom Antragsteller keine Gerichtskosten zu tragen, wobei unter Umständen die PKH auch mit Ratenzahlung gewährt werden kann, dann muss der Antragsteller monatlich einen Betrag an die Staatskasse entrichten. Wird darüber hinaus (und darum geht es meistens, da die Anwaltsgebühren häufig höher sind als die ohnehin vor dem Arbeitsgericht geringen Gerichtskosten) im Rahmen der PKH ein Rechtsanwalt für die Vertretung beigeordnet, dann rechnet der Anwalt später gegenüber der Staatskasse ab und der Antragsteller muss die Anwaltsgebühen nicht tragen (siehe aber Ratenzahlung).

PKH und Rechtschutzversicherung

Für die Gewährung der PKH muss der Antragsteller eine Erklärung ausfüllen (die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) hierbei ist anzugeben, ob eine Rechtschutzversicherung die Kosten der Prozessführung trägt (Punkt B des Formulars). Allgemein wird von Mandanten angenommen, dass schon beim bloßen bestehen einer Rechtsschutzversicherung kein Anspruch auf PKH bestehen kann. Dies ist nicht richtig, wie dies auch die nachfolgende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zeigt.

 Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg

Vor dem Arbeitsgericht Eberswalde machte eine Arbeitnehmerin Entgeltansprüche geltend. Diese hatte eine Rechtsschutzversicherung, welche auch Deckungszusage für das Klageverfahren erteilte, allerdings unter der Einschränkung,dass die Reisekosten und das Abwesenheitsgeld des beauftragten Rechtsanwalts nicht übernommen wird.

Reisekosten und Abwesenheitsgeld eines Rechtsanwalts

Dies kommt in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherer häufig vor. Dort steht meist, dass nur dann Fahrkosten und Abwesenheitsgeld eines Rechtsanwalt übernommen werden, wenn der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom Gericht entfernt wohnt. Damit will man verhindern, dass sich der Versicherungsnehmer, der z.B. ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin hat, einen Rechtsanwalt aus München nimmt, der dann die Fahrtkosten und sein Abwesenheitsgeld nach Berlin später gegenüber der Rechtsschutzversicherung geltend macht. Anders wäre es, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel in München wohnt und sich dort einen Anwalt nimmt und das zuständige Gericht sich in Berlin befindet. Hier übernimmt der Rechtsschutzversicherer (ggfs. unter Einschränkungen – beschränkt auf Kosten eines Verkehrsanwalts) die Reisekosten und das Abwesenheitsgeld des Anwalts aus München für die Reise zum Gericht nach Berlin.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte im vorliegenden Fall über einen Antrag der Arbeitnehmerin auf Gewährung der Prozesskostenhilfe für die Reisekosten und das Abwesenheitsgeld zu entscheiden.

Dabei stellte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zunächst klar, dass der Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht entgegensteht, wenn der Antragsteller eine Rechtsschutzversicherung hat, die auch eintrittspflichtig ist.

Dies schließt die Bedürftigkeit des Antragstellers nur aus wenn,

  • die Kosten der Rechtsverfolgung (komplett) von der Rechtsschutzversicherung gedeckt sind.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe kann (daneben) bestehen, wenn

  • durch die Rechtschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt wurde oder
  • die Deckungssumme nicht zur Finanzierung des Prozesses ausreicht oder
  • ein Teil der Kosten z.B. aufgrund bestehender Selbstbeteiligung nicht übernommen werden/ oder bei Beschränkung auf Anwaltskosten ohne Reisekosten und Abwesenheitsgeld

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Entscheidung vom 25.4.2014 – 21 Ta 811/14) führte dazu aus:

Durch die Beiordnung des außerhalb des Gerichtsbezirks des Arbeitsgerichts Eberswalde am Wohnort der Klägerin ansässigen Prozessbevollmächtigten der Klägerin entstehen auch keine höheren Kosten. Denn höhere Kosten entstehen nur dann, wenn der Sitz des Prozessbevollmächtigten vom Gerichtsort weiter entfernt ist als der vom Gerichtsort am weitesten entfernte, aber noch im Gerichtsbezirk liegende Ort (Zöller-Geimer, § 121 Rn. 13a), oder die Reise vom Sitz des Prozessbevollmächtigten zum Gerichtsort länger dauert als die Reise von jedem anderem im Gerichtsbezirk liegenden Ort. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Laut Google-Routenplaner beträgt die Entfernung zwischen der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten der Klägerin und dem Arbeitsgericht Eberswalde 84,5 km und die Fahrtzeit mit einem PKW 58 Minuten. Die Gemeinde Uckerland, die in der Nähe von Pasewalk und noch im Gerichtsbezirk des Arbeitsgericht Eberswalde liegt, ist vom Arbeitsgericht Eberswalde 92,6 km entfernt und die Fahrtzeit liegt bei über einer Stunde.

……………..

1) Nach § 115 Abs. 3 ZPO hat die Partei für die Prozesskosten ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen gehört auch der Versicherungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung (Zöller-Geimer, § 115 Rn. 49c; Musielak-Fischer, § 115 Rn. 54). Eine Rechtsschutzversicherung kann jedoch nur Teil des Vermögens i. S. d. § 115 Abs. 3 ZPO sein, soweit sie tatsächlich die Kosten der Rechtsverfolgung deckt. Wird keine Deckungszusage erteilt, reicht die Deckungssumme nicht aus, oder wird ein Teil der Kosten durch eine Selbstbeteiligung oder aus sonstigen Gründen durch die Versicherung nicht gedeckt, ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. OLG Dresden vom 27.11.2009 – 4 W 1188/09 -, juris; LSG NRW vom 11.02.2009 – L 1 B 25/08 AL -, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27.01.2003 – L 2 B 121/02 SB PKH -, JurBüro 2004, 146; Zöller-Geimer, a. a. O.; Musielak-Fischer, a. a. O., jeweils m. w. N.).

RA A. Martin



wallpaper-1019588
[Manga] Jujutsu Kaisen [3]
wallpaper-1019588
BLUE LOCK – EPISODE NAGI: Deutscher Kinotermin bekannt
wallpaper-1019588
Code Geass: Rozé of the Recapture: Neuer Trailer veröffentlicht
wallpaper-1019588
Suicide Squad ISEKAI: Neuer Teaser veröffentlicht