Bleiben die Aufträge aus und geht der Umsatz zurück, ist es einer der ersten Gedanken eines Unternehmers, die Kosten zu reduzieren. Ein großer monatlicher Fixposten ist dabei das Personal. So stellt sich schnell die Frage: Darf eine Kündigung ausgesprochen werden, wenn den Mitarbeitern die Arbeit ausgeht? Grundsätzlich nein! urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Allerdings gilt die richterliche Absage nur eingeschränkt, denn ist ein Arbeitnehmer ausschließlich für die konkrete Tätigkeit eingestellt worden, die nun wegfällt, darf ihm gekündigt werden (LAG Rheinland-Pfalz, 5 Sa 713/09).
Kündigung wegen Arbeitslosigkeit?
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
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