Unternehmensbefragung in Ostbayern: Nur jedes zweite Unternehmen hat einen Datenschutzbeauftragten. IHK sieht im Outsourcing der Datenschutzaufgaben vor allem für kleinere Unternehmen eine Möglichkeit, gesetzliche Vorschriften besser einzuhalten. ´
Regensburg (obx - internet-zeitung) – Jedes fünfte Unternehmen verstößt gegen das Datenschutzgesetz – das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien. In Ostbayern hat die Hälfte aller der Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern keinen eigenen Datenschutzbeauftragten, berichtete das auf Internet-Sicherheit und Datenschutz-Service spezialisierte Softwarehaus XWS in Regensburg nach einer aktuellen Befragung von mehreren 100 Unternehmen. Die meisten Firmen verzichten demnach aus Kosten-schutzgründen auf den vorgeschriebenen, eigenen Datenschutzbeauftragten. Viele Firmenchefs wissen nicht: Werden Verstöße gegen die Datenschutz-bestimmungen aktenkundig, drohen Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen.
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Ostbayerns Betriebe haben erhebliche Defizite beim Datenschutz. Die Gründe sind nach Erfahrungen der beiden ostbayerischen Industrie- und Handelskammern oft Unwissenheit oder fehlendes Personal zur Freistellung eines Datenschutzbeauftragten. „Bei vielen Unternehmen besteht eine erhebliche Rechtsunsicherheit, wie sie mit den Daten ihrer Kunden umgehen sollen“, sagt Thomas Graupe, Datenschutzbeauftragter der IHK für Niederbayern in Passau. „Gerade für kleinere Betriebe ist es vermutlich schwierig, auch die entsprechenden finanziellen Mittel für den Datenschutz aufzubringen, um immer alle Bestimmungen einzuhalten“, meint ein Experte der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim.
Die Hälfte aller der Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern hat keinen eigenen Datenschutzbeauftragten, berichtete das auf Internet-Sicherheit und Datenschutz-Service spezialisierte Softwarehaus XWS in Regensburg nach einer Befragung von mehreren hundert Unternehmen.
„Bei vielen Betrieben gibt es den Datenschutzbeauftragten nur auf dem Papier“, glaubt auch Bernhard Matula, Datenschutzbeauftragter der Handwerkskammer Niederbayern/Oberpfalz. „Besonders für kleinere Betriebe kann es ein Problem sein, Mitarbeiter in den eigenen Reihen zu finden, die die nötige Qualifikation, Zeit und Erfahrung für diese Aufgabe haben.“
Dabei schreibt das Bundesdatenschutzgesetz für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mindestens zehn Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Und eine Verarbeitung personenbezogener Daten liegt bereits dann vor, wenn Mitarbeiter Mail-Programme nutzen, um E-Mails Ihrer Kunden oder Lieferanten zu bearbeiten und zu speichern.
Für viele Betriebe ist ein eigener Datenschutzbeauftragter in Vollzeit aber einfach zu teuer. Als kostenattraktive Alternative greifen mittlerweile immer mehr Unternehmen auf externe Datenschutzbeauftragte zurück. Vorteil des Outsourcings: Es bindet weder personelle Ressourcen und ist für kleine und mittelständische Unternehmen meist auch kostengünstiger als eine hausinterne Lösung. „Das Outsourcing macht es vor allem kleineren Unternehmen leicht, mit geringem finanziellen Aufwand alle gesetzlichen Datenschutzvorgaben zu erfüllen“, so Lothar Stahl, Geschäftsführer von XWS. Das Unternehmen hat mittlerweile bereits für mehrere Dutzend ostbayerische Unternehmen die Datenschutzaufgaben übernommen.
Thomas Graupe von der IHK Passau meint zu den Vorteilen eines externen Datenschützers: „Er kann die Aufgaben mit Fachkenntnis und Erfahrung objektiv erledigen, während sich die eigenen Mitarbeiter auf das Kerngeschäft konzentrieren. Das bietet sich besonders für kleine Unternehmen an.“ Mit der stärkeren Betonung des Kundendatenschutzes könnten sich Betriebe außerdem einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. „Die Sensibilität der Kunden für den Datenschutz wächst“, so Graupe.
Sowohl die IHK Regensburg/Kelheim als auch die IHK Niederbayern bieten den Unternehmen ergänzend umfangreiche Hilfe beim Thema Datenschutz an. Neben Seminaren und Beratung informieren die Publikationen „Kundendatenschutz – Ein Leitfaden für die Praxis“ oder „Der betriebliche Datenschutzbeauftragte“ umfassend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die besten Wege zur Umsetzung der in der jüngsten Vergangenheit immer wieder verschärften Datenschutzgesetze.
Mehr zum Thema im Internet: http://www.ihk-regensburg.de und http://www.ihk-niederbayern.de oder http://www.xws.de