Konservierungsmittel in Kosmetik – neue Regelungen aus der EU

Zu den gängigen Konservierungsmitteln in Kosmetika gehören Parabene. Diese werden den Produkten beigemischt, um etwa das Wachstum von Bakterien oder Pilzen in Kosmetika zu verhindern. Allerdings gehören Parabene zu den chemischen Stoffen, die hormonell ähnlich wirksam sind, das heißt, sie können sich im Körper wie eigene Hormone aufführen und somit hormongesteuerte Prozesse durcheinanderbringen. Parabene stehen in Verdacht, hormonbedingte Krebsarten wie Brust- oder Hodenkrebs zu fördern. Zudem glauben einige Forscher, die verfrühte Pubertät bei Kindern sei auf Parabene zurückzuführen. Seit Oktober 2014 hat die EU-Kommission fünf Parabene in Kosmetika verboten. Dies sind einige Parabene, zu denen es kaum Sicherheitsdaten gibt. Allerdings handelt es sich bei den verbotenen Vertretern um Parabene, die seltener auftauchen.

 

  • Isopropylparaben
  • Isobutylparaben
  • Phenylparaben
  • Pentylparaben
  • Benzylparaben
  • Isobutylparaben (Salze)

 

Eu justiert nach

Was die oft verwendeten Parabene Propylparabene und Butylparabene betrifft, diese bleiben weiterhin erlaubt, es gelten jedoch neue Höchstmengen: Kommen diese beiden Parabene einem Produkt vor, so liegt die Höchstkonzentration bei 14 Prozent. Für Babywindeln dürfen diese beiden Parabene nicht mehr verwendet werden.

Eine weitere Neuerung: Bei Kosmetik, die auf der Haut bleibt, Cremes oder Bodylotion etwa, dürfen die beiden Substanzen Methylchloroisothiazolion und Methylisothiazolion gebündelt nicht mehr vorkommen. Diese Stoffe gelten als allergieauslösend.

Die neuen Regelungen gelten ab April 2015.

In echter Naturkosmetik kommen keinerlei synthetische Konservierungsmittel zum Einsatz.

Foto: www.bigstock.com

 


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