Knapp vorbei ist auch daneben.

Eine Frau kommt mit einem Rezept, das sie meiner Pharmaassistentin überreicht. Die schaut erst mal zweifelnd drauf, dann fängt sie an im Computer zu suchen.

Meine PA weiss, was sie tut, darum brauche ich ihr auch nicht ständig über die Schulter zu schauen, aber hier … scheitert sie.

„Ich finde nichts. Dabei ist es anständig geschrieben und es kommt mir auch irgendwie bekannt vor …“

„Zeig mal.“ Nehme ich das Rezept.

Ah. Dronabinol steht da drauf. 1 OP Dosierung: 5-7 Tropfen

Okay!

„Das ist doch dieses THC Präparat!“ sage ich (Ja, das ist Cannabis – auf Rezept). „Aber damit ich Ihnen das besorgen kann brauche ich eine ….“

„Bewilligung …“ vollendet die Kundin meinen Satz und streckt mir zwei Blätter hin, die ich fast ehrfürchtig ergreife.

„Wissen Sie, dass das das erste Mal ist, dass ich eine solche Ausnahme-Bewilligung dafür in den Händen halte? Wir hatten schon ein paar Anfragen und Interessierte, aber bis jetzt hat sich noch kein Arzt die Mühe gemacht, das hier auch wirklich einzuholen.“

Tatsächlich ist es die letzten 3 Mal daran gescheitert, dass es dem Arzt zu aufwändig war.

„Ja, mein Arzt ist wirklich engagiert.“ Sagt die Frau.

„Toll. Dann kann ich das bestellen- nur eines noch. Haben Sie schon mit der Krankenkasse Kontakt gehabt wegen der Übernahme der Kosten?“

„Äh, nein. Wieso? Ich dachte, wenn der Arzt das verschreibt …“

Pharmama: „Ja, das reicht leider nicht. Die Krankenkassen übernehmen eigentlich nur Medikamente die offiziell zugelassen sind. Und Dronabinol hat keine solche Zulassung. Demnach wäre das auch eine sogenannte „off label use“ und die Krankenkasse muss das nicht bezahlen.“

Kundin: „Oh. Und … wieviel kostet das Mittel?“

Pharmama: „Ich muss noch einmal anfragen, aber das ist ziemlich teuer. Ich glaube 10ml kosten so um die 300 Franken…“

Tatsächlich habe ich das ncoh unterschätzt. Laut der Liste hier sind es eher 425 Franken für 10g) 

Kundin: „Oooh. Das ist viel.“

Pharmama: „Ja. Ich würde ihnen sonst raten erst die Kasse anzufragen und eventuell abzuklären, ob sie es doch zahlen, wenn der Arzt eine Kostenübernahme beantragt.“

Das hat sie dann.

Und die Krankenkasse hat die Übernahme abgelehnt.

Daraufhin wollte sie es auch nicht mehr.

Tja.

Und wieder einmal konnte ich es nicht bestellen.

P.S. Im übrigen habe ich dann auch noch gemerkt: weil der Inhaltsstoff unter das Betäubungsmittelgesetz fällt braucht es auch ein BG Rezept dafür … und das war das vorliegende auch nicht… Engagierter Arzt, aber auch er muss da noch ein bisschen lernen.


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