Von Gastautor Wolfgang Schlichting
Politiker reden ja gerne um den “heißen Brei” herum, sie können trotzdem nicht vertuschen dass Ehrenmorde, Steinigung von untreuen Ehefrauen, Vielehen mit Minderjährigen, Vergewaltigung der Ehefrauen und unzüchtig gekleideter Frauen, Sex mit minderjährigen Ehefrauen, was in Deutschland als Kinderschändung bezeichnet wird‚ Züchtigungen (Auspeitschung) von ungehorsamen Ehefrauen, Beschneidungen von Säuglingen, Schächtung von Tieren und die Durchsetzung seiner Interessen mit Gewalt zur islamischen Kultur gehören.
Die laut Koran und Shariah legalen Praktiken sind in Deutschland zwar strafbar, dies jedoch nur dann, wenn sie von Bürgern ohne Migrationshintergrund ausgeführt werden. Man kann den Muslimen im Gegensatz zur deutschen Bevölkerung nämlich kein “X” für ein “U” vormachen und ihnen erklären, dass der Islam zwar zu Deutschland gehört, die damit verbundenen religiösen und kulturellen Rituale jedoch verboten sind. Vergleichbar kann man ja auch nicht festlegen, dass die Luft zwar zu Deutschland gehört, von der Bevölkerung jedoch nicht eingeatmet werden darf. Zur Ehrenrettung unserer Politiker muss man allerdings festhalten, dass es in Deutschland bereits eine ähnliche Konstellation gibt. Laut Aussagen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland gibt es in Deutschland zwei identische Völkerrechtssubjekte (Deutsches Reich und BRD); atmen dürfen in Deutschland allerdings nur Personen, die einen Mitarbeiterausweis der Bundesrepublik Deutschland (Personal-Ausweis) besitzen und die Personen, die von der
BRD Regierung als Migranten importiert werden und wenn Deutschland mal die Luft ausgeht, dürfen nur noch Politiker, Beamte, Staatsbürokraten und Migranten atmen!!!