Keine staatlich finanzierte Militärseelsorge!

Militärseelsorger / Foto: MC2 Daniel Stevenseon, RC North PAO / Flikr

Militärseelsorger / Foto: MC2 Daniel Stevenseon, RC North PAO / Flikr

Drei  lai­zis­ti­schen Landesarbeitsgemeinschaften der LINKEN – aus NRW, Bayern und Thüringen – wol­len Forderungen ins Bundestagswahlprogramm geschrie­ben haben, die zu einer stär­ke­ren Trennung von Kirche und Staat füh­ren sol­len. Eine die­ser Forderungen ist die Streichung staat­li­cher Mittel für die reli­giöse Seelsorge beim Militär, der Polizei und in Justizvollzugsanstalten.

Der Landessprecher der LAG Laizismus NRW, Ralf Michalowsky, sagte dazu: “Der Staat finan­ziert aus all­ge­mei­nen Steuergeldern seel­sor­ge­ri­schen Tätigkeiten der Religionsgemeinschaften. Besonders per­fide ist dabei, dass im mili­tä­ri­schen Bereich ‚Seelsorger’ auf allen Seiten der Konfliktparteien tätig sind und ‚ihren’ Soldaten glau­ben machen, sie täten das Richtige und das mit gött­li­chem Segen. Ohne die­sen wäre die Bereitschaft zu töten oder sich töten zu las­sen deut­lich gerin­ger. Die reli­giöse Seelsorge ver­hilft Staaten über­haupt erst zu will­fäh­ri­gen Soldaten, ist somit staats­tra­gend und erhöht die Gefahr von bewaff­ne­ten Auseinandersetzungen. Die Erfahrungen aus zwei Weltkriegen haben gezeigt, dass seel­sor­ge­ri­sche Betreuung kriegs­un­ter­stüt­zend wirkt.”

An die eige­nen Partei gerich­tet sagte Michalowsky wei­ter: „Einer Friedenspartei wie der LINKEN stünde es gut zu Gesicht, wenn unsere Forderung ins Wahlprogramm käme und die Politik unse­rer Partei dadurch ein Stück glaub­wür­di­ger würde.”

Ins Wahlprogramm soll des­halb der Passus: Religiöse Seelsorge muss aus­schließ­lich aus kirch­li­chen Eigenmitteln finan­ziert wer­den. Die staat­li­che Bezahlung von Militär-, JVA- und Polizeiseelsorge ist unzu­läs­sig.

Mit die­ser Forderung ste­hen die Laizisten nicht alleine, denn auch inner­kirch­lich ist eine Öku­me­ni­sche Initiative zur Abschaffung der Militärseelsorge, die für kirchlich-pazifistische Angebote an Soldaten ein­tritt, vor ihrem Gründungstreffen. Sie sieht sich als deut­scher Teil einer inter­na­tio­na­len Initiative pazi­fis­ti­scher Christen. Nach den Angabe der Initiative wird sie dabei auch von der der Bundesarbeitsgemeinschaft der Christ/innen bei den Grünen unter­stützt, die  die Initiative zur Abschaffung der Militärseelsorge.

Weitere Forderungen der lin­ken Laizisten

Diese Beendigung der staat­lich finan­zier­ten Militärseesorge ist nur eine der pro­gram­ma­ti­schen Forderungen die von den LINKEN Laizisten in das Bundestagswahlprogramm ihrer Partei geschrie­ben wer­den sol­len. Vier wei­tere Themenbereiche seien genannt.

Kirchliches Arbeitsrecht

  • Das Betriebsverfassungsgesetz muss auch in kirch­li­chen Einrichtungen Anwendung fin­den.
  • Kirchliche Einrichtungen, die öffent­li­che Zuschüsse emp­fan­gen, müs­sen für alle als Beschäftigte und NutzerInnen zugäng­lich sein. Das Antidiskriminierungsgesetz muss auch in kirch­li­chen Einrichtungen Anwendung fin­den.
  • Das Arbeitsrecht muss sicher­stel­len, dass ein, aus der Sicht der Kirchen, „feh­len­des pri­va­tes Wohlverhalten“, nicht zur Grundlage von Kündigungen in kirch­li­chen Einrichtungen und Betrieben gemacht wer­den darf.

Konkordatsverträge und ver­gleich­bare Gesetze

  • Alle Konkordats- und Kirchenverträge sind ent­schä­di­gungs­los zu kün­di­gen. Konkordate gel­ten für die katho­li­sche Kirche. Inhaltsgleich ist das für die ev. Kirche in ent­spre­chen­den Gesetzen gere­gelt. Die ent­spre­chen­den Gesetze sind zu strei­chen.
  • • Der Verfassungsauftrag nach Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (Art. 138 Abs.1) ist umzu­set­zen.

Zur Kirchensteuer

  • • Kirchen und sons­tige Weltanschauungsgemeinschaften müs­sen ihre Beiträge (z.B. Kirchensteuern) wie alle ande­ren gesell­schaft­li­chen Organisationen sel­ber ein­trei­ben.
  • • Der Austritt aus Kirchen und sons­ti­gen Weltanschauungsgemeinschaften hat wie bei allen ande­ren gesell­schaft­li­chen Organisationen kos­ten­frei und direkt zu erfol­gen. Die ein­fa­che Schriftform muss rei­chen.

Entklerikalisierung der Verfassung und Gesetze


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