Berliner Staatsanwälte prüfen Beschneidungsfall

Kinderrechte - LogoDer Tagesspiegel ver­öf­fent­lichte am 4. März 2013 einen Artikel unter dem Titel “Zu Gast bei einer Beschneidung“. Darin wurde unter ande­rem auch ein Video von einer Beschneidung gezeigt. Das Video läßt sich der­zeit nicht mehr abspie­len – ver­mut­lich des­halb, weil es der Anlass war für eine Klage, die Christian Bahls vom Verein “MoGIS und Freunde” am 23. März ein­reichte.

Eine Begründung für die Klage fin­det sich auf der Webseite von MoGIS. Darin heißt es u.a. “Der Gesetzgeber kennt nach §1631d BGB nur eine Einwilligung der Eltern in Vorhautamputationen die nach den Regel der ärzt­li­chen Kunst erfol­gen sol­len. Den blu­ten­den Penis des Kindes in den Mund zu neh­men, um etwas Blut abzu­sa­gen – eine Metzitzah B’peh – kann mit­nich­ten als Stand der ärzt­li­chen Kunst gel­ten.”


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