Keine Klage ohne Unterschrift

Auch wenn manche Bundesländer die Einreichung einer Klage bei Gericht per E-Mail zulassen, fehlt ohne eigenhändige Unterschrift dennoch ein maßgeblicher, mehr noch unabdingbarer Bestandteil – was zwangsläufig zur Klageabweisung ohne weitere Prüfung des Inhalts führt. Der Bundesfinanzhof klärte damit einen vermeintlich nebensächlichen, in der Rechtspraxis jedoch relevanten Sachverhalt (Az.: VII R 30/10). Wichtig ist also zunächst die Einholung der Information, ob eine elektronische Klage überhaupt möglich ist. Danach ist eine qualifizierte digitale Signatur zu beschaffen und mit dieser der Schriftsatz zu „unterschreiben“.


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