Auch wenn manche Bundesländer die Einreichung einer Klage bei Gericht per E-Mail zulassen, fehlt ohne eigenhändige Unterschrift dennoch ein maßgeblicher, mehr noch unabdingbarer Bestandteil – was zwangsläufig zur Klageabweisung ohne weitere Prüfung des Inhalts führt. Der Bundesfinanzhof klärte damit einen vermeintlich nebensächlichen, in der Rechtspraxis jedoch relevanten Sachverhalt (Az.: VII R 30/10). Wichtig ist also zunächst die Einholung der Information, ob eine elektronische Klage überhaupt möglich ist. Danach ist eine qualifizierte digitale Signatur zu beschaffen und mit dieser der Schriftsatz zu „unterschreiben“.
Keine Klage ohne Unterschrift
Autor des Artikels : rechtkurzweilig
Zum Original-Artikel"Recht kurzweilig" ist unregelmäßig Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschafts(rechts)journalistin. Schwerpunkte sind Steuer- und Arbeitsrechtsthemen. Alle Beiträge unterliegen dem Urheberrecht, sind publiziert und damit von Verlagen bezahlt. Die Verwertung unterliegt demzufolge der Genehmigung...