Kann der Arbeitgeber auch für Eigenschäden des Arbeitnehmers haften?

In der Praxis kommen häufig Fälle vor , wonach der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Schadenersatz fordert. Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen einen Verkehrsunfall verursacht hat oder anders Eigentum des Arbeitgebers beschädigt hat. Hier macht häufig der Arbeitgeber Schadenersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer geltend. Häufig besteht aber gar keine Haftung des Arbeitnehmers, was viele Arbeitnehmer nicht wissen (z.B. bei leichter Fahrlässigkeit). Die Frage ist nun, ob umgekehrt der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber haben kann, wenn bei Ausführung der Arbeit das Eigentum des Arbeitnehmers beschädigt wird? Beispiel: Ein Verkehrsunfall bei der Arbeit mit dem privaten Pkw des Arbeitnehmers oder die privaten Sachen des Arbeitnehmers werden bei der Arbeit beschädigt bzw. zerstört).

Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber

Die Rechtsprechung steht auf dem Standpunkt, dass in bestimmten Fällen der Arbeitnehmer in Anwendung des § 670 BGB einen Anspruch auf Ersatz seiner Schäden hat, die ihm bei Erbringung der Arbeitsleistung-sogar ohne Verschulden des Arbeitgebers-entstehen.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • Schaden des Arbeitnehmers
  • in Ausübung einer gefährlichen Arbeit
  • keine vorherige Abgeltung des Risikos durch das Arbeitsentgelt
  • keine Zurechnung der Schaden zum Lebensbereich des Arbeitnehmers
  • kein Verschulden auf Seiten des Arbeitnehmers
Sofern ein Mitverschulden Arbeitnehmers in Betracht kommt, kommt auch eine Schadensaufteilung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber in Betracht. Anwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin

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