Ist der Islam mit dem Grundgesetz vereinbar?

Diese Frage taucht immer wieder auf und wird auch im deutschen Fernsehen immer wieder rege diskutiert. Das ist im Grunde überhaupt nicht nötig, die Antwort auf diese Frage kann ohne viele Umwege gefunden werden.
Obwohl der Koran im Vergleich zu anderen religiösen Büchern streckenweise enorm klar formuliert ist, wird ja dennoch viel über die Auslegungsweisen gestritten. Manche behaupten zum Beispiel, das es laut Scharia überhaupt nicht nötig ist, Frauen zu steinigen. Okay, dann ist das so. Um eine Antwort auf die Frage dieses Beitrags zu erhalten, ist das aber auch ganz egal: zu zahlreichen Koranstellen gibt es nämlich überhaupt keine Auslegungen, weil sie so klar sind, das sich die komplette muslimische Theorie darauf geeinigt hat.  Dazu gehört die Tatsache, das Dieben die Hände abgehackt werden sollen. Ohne jeden Zweifel. Jede muslimische Rechtsschule wird das bestätigen. Bei diesem Thema gibt es keine Auslegungen, jeder Muslim der den Koran befolgt, wird auch diese Bestrafung für Diebe haben wollen. Übrigens auch nachzulesen in Sure 5,33+38.

Bei der Frage “Ist der Koran mit dem Grundgesetz vereinbar” schreien alle Moslems sofort “natürlich!”. Wenn man sie dann aber auf eben dieses Thema – die Bestrafung von Dieben – anspricht, wird viel drumherum geredet, es kommen die Statistiken der Diebstähle im Einzelhandel zur Sprache, was für Milliardenschäden jedes Jahr dadurch entstehen und das in Saudi Arabien die Ladenbesitzer noch nicht mal die Tür schließen müssen, wenn sie zum beten rausgehen, weil sich dort keiner das klauen erlaubt usw. usw… Es wird argumentiert, das diese Strafe nur bei wirklich sehr schweren Diebstählen kommt und das es ja vor allem der Abschreckung dienen soll.

Diese eine Frage genügt um ganz klar zu sehen, wie es ist. Über viele andere Auslegungen kann man streiten, es nur auf die Salafisten schieben die es ja angeblich alles falsch auslegen usw. Aber die Bestrafung durch Folterung ist nicht auf die Salafisten beschränkt sondern immer und überall ein wünschenswerter Zustand für die muslimische Welt.
Für grundgesetzfeindliche Wünsche gibt es natürlich noch viel mehr Beispiele, ich finde dieses aber besonders plakativ.

Also, um die Antwort für den Beitrag hier zu finden: Nein. Eine politische (oder religiöse) Strömung, die Zwangsamputationen und somit exzessive und blutrünstigste Körperverletzung fordert kann nicht mit dem Grundgesetz der BRD konform gehen. Das ist die logische Konsequenz und das sollten  alle Journalisten und Politiker, die darüber reden auch ehrlicherweise erkennen. Keine Diskussionen, kein Gerede über Auslegungen. Denn es gibt keine Auslegung.


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