Impressum-Muster für dt. Gmbh u. GbR

Immer wieder erhalten Firmen Abmahnungen da ihr Impressum nicht den Regeln der Impressumpflicht entspricht. Entweder fehlen Informationen oder gemachte Angaben sind fehlerhaft. Gerade weil es keine einheiltiche Rechtssprechung gibt, laufen viele Gewerbetreibende in die Abmahnfalle. In so einem Fall sollte sich der Betroffene umgehend mit einem Anwalt in Verbindung setzen, denn ein Richter entscheidet dann, ob eine Rechtsverletzung vorliegt.

Impressumspflicht-Verstösse sind keine Bagatelldelikte! Ein Impressum dient u.a. dem Verbraucherschutz und zählt daher zum Wettbewerbsrecht. Folge, Verstösse können mit Geldbußen in Höhe von bis zu € 50.000 geahndet werden.

Für viele scheint folgender Fall weder bewußt noch nachvollziehbar zu sein und zeigt eigentlich, daß es noch viele Nachbesserungen im Rechtswesen bedarf. Viele Anwälte meinen, daß es nicht reicht Musterfirma GmbH zu schreiben sondern, daß der Name samt Rechtszusatz anzugeben ist, also: Musterfirma Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit dieser Version ist man auf der sicheren Seite. Denn laut §4 des GmbH-Gesetzes reiche die allgemein bekannte Kennzeichnung, im Telemediengesetz allerdings steht genau das Gegenteil.

Den ausführlichen Bericht und 5 Beispiele eines Impressum für Firmen kannst Du auf www.anwalt.de nachlesen.


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