Hartz-IV nicht gezahlt: Gerichtsvollzieher pfändet Jobcenter-Kasse

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, heißt das in der Regel nichts Gutes: Normalerweise wird dann dem Habenichts das letzte Bisschen, das er noch besitzt, unterm Hintern weggepfändet. Doch in diesem Fall war es umgekehrt: Weil das Jobcenter Leipzig monatelang die vollständige Auszahlung der Grundsicherung verweigerte, hat ein Familienvater einen Gerichtsvollzieher ins Amt geschickt, der die ausstehenden Zahlungen aus der Kasse geholt hat. Das berichtete heute die Berliner Zeitung.

Hintergrund der Geschichte ist, dass das Jobcenter Leipzig dem Hartz-IV-Empfänger die Leistungen um 101,10 Euro gekürzt hatte, weil er zu einem Bewerbungsgespräch für einen sogenannten Ein-Euro-Job (im konkreten Fall wären es sogar 1,25-Euro pro Stunde Mehraufwandsentschädigung gewesen) den verlangten Lebenslauf nicht vorlegen konnte. Die Anstellung kam nicht zustande – das Jobcenter hatte im Vorfeld schon gedroht, dass negatives Verhalten im Bewerbungsgespräch zu Sanktionen führen würde. Das Jobcenter entdeckte also einen Pflichtverstoß und kürzte die Leistung. Der Leipziger ging allerdings dagegen vor – und bekam Recht, denn das Gericht zweifelte an der Rechtmäßigkeit der Sanktionen. Deshalb verfügte das Gericht, dem vermögenslosen Mann die vollen Leistungen auszuzahlen, unter anderen, um zu verhindern, dass Mietschulden aufliefen, was wiederum weitere Schwierigkeiten nach sich ziehen würde. Das Jobcenter Leipzig kam diesem Beschluss aber nicht nach. Daraufhin ging der Mann zum Amtsgericht Leipzig, um eine Zwangsvollstreckung anordnen zu lassen.

Das ist sehr interessant und aufschlussreich: Die Jobcenter fühlen sich also nicht mal mehr an das geltende Recht gebunden – es reicht nicht mehr, dass ihre “Kunden” Gerichte bemühen müssen, um ihnen zustehende Leistungen zu bekommen – die Gerichte müssen auch noch Gerichtsvollzieher los schicken, damit den gerichtlichen Anordnungen auch Folge geleistet wird. Ich frage mich, wie die nächste Eskalationsstufe aussehen wird. Muss der Gerichtsvollzieher sich den Weg zur Kasse beim nächsten Mal frei schießen lassen?



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