Guttenberg und die Folgen

Enno (02.03.11 - 18:12)Copy paste ohne Zitatangabe ist eine Sache, ein geklautes Thema eine ganz andere, und nur das ist ein Plagiat: bis jetzt ist nicht laut geworden, dass sein Thema in irgendeiner Weise abgekupfert ist, vielmehr wurde sich inhaltlich überhaupt nicht mit der Arbeit auseinandergesetzt, eine Doktorarbeit soll das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten dokumentieren, wobei der aktuelle Stand der Dinge zu dokumentieren ist - mit Quellenangabe, und dann selbstständig ein Gedankengang auf dieser Basis weiter zuentwickeln ist, und für diesen bekommt man den akademischen Grad des Doktors, der eigentlich ein Schritt in einer weiteren wissenschaftlichen Laufbahn sein soll.
Doktortitel, die nur noch angestrebt werden , um eben seinen Namen besonders zu schmücken, setzen ein ebensolches "titelgläubiges" Umfeld voraus. Es gab eine Generation von Medizinern, die es ablehnte den lachhaften Doktor der Medizin zu erwerben (darf man schon vor Abschluss des Studiums verfassen, und ist meist vom Anspruch noch nicht mal vergleichbar mit Abschlussarbeiten von zum Beispiel naturwissenschaftlichen Studiengängen).
Nur eine titelgläubige Gesellschaft produziert solche Fälle von leichtfertig erworbenen Doktortiteln wie im Fall Guttenberg - ich denke es wäre angesagt, zu untersuchen, ob es überhaupt zeitgemäß ist universitäre Abschlüsse als amtliche Namenszusätze zu erlauben.
Ich denke sogar, dass im Fall Guttenberg eine Hetzkampagne losgetreten worden ist,die in keinster Weise mit unseren demokratischen Werten zu vereinbaren ist. Ich könnte mir vorstellen, dass Seiten wie Guttenplag oder ähnliche durchaus auch sich selbst wieder auf der Anklagebank finden können.
Wenn man Doktorarbeiten gerade an den juristischen, philosophischen Fakultäten im großen Stil überprüfen würde, würde wahrscheinlich ein Aufschrei durch die Nation gehen.
Noch ekelhafter finde ich persönlich die Doktoranden - die jetzt noch schnell Gelegenheit haben, Mängel an ihren Arbeiten zu beheben - sich als Moralwächter über eine einzige Person zu erheben, und mit offenen Briefen meinen ins politische Leben eingreifen zu dürfen. Jeder Jurist, der nach seiner Doktorarbeit habilitiert hat meine Achtung, die anderen brauchen die Arbeit nicht zu schreiben - wozu, sie wollen ja gar nicht wissenschaftlich arbeiten, sie wollen bloß ihre Persönlichkeit aufwerten.
Michael Egler (02.03.11 - 18:23)1.) Urheberrechtsverletzung wird nur auf Antrag oder bei öffentlichen Interesse verfolgt. Dies ist jedoch meist bei wirtschaftlichem Schaden der Fall, Stichwort Raubkopien. Aus diesem Grunde rechnet man nicht damit, daß diesbezüglich Anklage erhoben wird. Zudem hat Guttenberg keine wirtschaftlichen Interessen oder Geld bewogen.
2.) Ein weiterer Vorwurf lautet, daß für die Dissertation der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in Anspruch genommen wurde, obwohl dies nur für die reine Abgeordnetenarbeit gemacht werden darf. Da könnte man an Untreue denken. Untreue bedeutet jedoch fremdes Vermögen zu betreuen. Als reiner Abgeordneter ist das also schwer zu machen.
3.) Missbrauch des akademischen Titels. Guttenberg hat den Titel jedoch ordentlich verliehen bekommen. Damit liegt kein Titelmissbrauch vor.
Also ist eine Diskussion auf ein Strafverfahren unnötig. Klar prüft die Staatsanwaltschaft pflichtgemäß alles, jedoch ist da nichts verkehrtes und gestraft ist der Freiherr zur Genüge.
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