Gesetzentwurf zur Beschneidung – Gender

Gesetzentwurf zur Beschneidung – Gender

Der Bundestag steckt beim Beschneidungsthema in einer üblen Falle – und wie das bei üblen Fallen so ist: Es gibt kein Entrinnen. 
06.10.2012 · Von Volker Zastrow

Der Gesetzgeber will die Genitalverstümmelung von Jungen erlauben, weil es poli­tisch opportun scheint und sich darüber hinaus niemand auch nur vorzustellen ver­mag, was sich gegen den religiös oder traditionell vermittelten Elternwillen ausrich­ten lässt, schon gar mit strafrechtlichen Mitteln. Allerdings sieht das Grundgesetz nicht vor, Religionskörperschaften Gruppenrechte zuzugestehen, die Menschen­rechte des Einzelnen brechen.[..]

„Es bleibt ein radikaler Eingriff in die körperliche Integrität und psychische Befind­lich­keit der Frau“, heißt es im Gesetzvorschlag, der ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2005 zitiert: „Dabei verbietet sich eine Unterscheidung nach der Art der Verstüm­melung.“

Also auch – und richtigerweise – bei der Klitorisvorhautbeschneidung, die freilich der üblichen Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen entspricht. Das Grund­ge­setz verbietet im dritten Artikel die Ungleichbehandlung vor dem Gesetz, darunter ausdrücklich auch „wegen des Geschlechtes“. Das gilt sogar schon für die bloße Benachteiligung. Auch richtigerweise. Der Gesetzgeber sagt nun: Jungen darf man schneiden. FAZ

Bis jetzt hat noch keiner Gender gesagt, Volker Zastrow ist der Erste. Kurioserweise hört man mal wieder keine Gleichstellungsbeauftragten schreien, die ja eigentlich die ersten sein müssten. Aber selbst wenn man sich nur auf die Gleichberechtigung aus Art. 3 des Grundgesetzes beruft, dürfte ein Gesetz zur rein männlichen Beschnei­dung nicht möglich sein. Aber seit wann achten Politiker bestehende Gesetze.

Tags: Beschneidung, Genitalverstümmelung, Gesetzentwurf, Gleichberechtigung, Jungenbenachteiligung


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