Über die Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht im Unterschied zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten habe ich bereits gepostet. Hier gibt es einige Unterschiede. Aber auch im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht gibt es Besonderheiten.
Gerichtskosten vor dem Landesarbeitsgericht
- Kostenvorschüsse werden nicht erhoben
- beim gerichtlichen Vergleich entfallen die Gerichtskosten
- gerichtliche Verfahrensgebühr entsteht nur in Höhe von 3,2 (vor den Zivilgerichten in der 2. Instanz – dort 4,0)