In der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung wurde beschlossen, die Bundesprogramme gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus auszuweiten. Auch die Auseinandersetzung mit Linksextremismus wurde zur Zielsetzung erklärt. Dagegen wurde in einer unter dem Titel „Folgenreiche Realitätsverleugnung: Das neue Extremismusbekämpfungsprogramm der Bundesregierung“ veröffentlichten Erklärung u.a. eingewandt, dass dieser Neuakzentuierung der Bundesprogramme keine fachlich begründete Problemdiagnose, sondern das politische Motiv zu Grunde liegt, eine veränderte Gefahrendiagnose durchzusetzen; eine Gefahrendiagnose, die auf einer nicht akzeptablen Gleichsetzung linker Gesellschaftskritik mit antidemokratischen und rassistischen Positionen basiert. Zu befürchten war, dass dies zu einer Ausgrenzung antirassistischer Initiativen und Projekte aus dem Kreis derjenigen führen wird, die als Angehörige der demokratischen Zivilgesellschaft und damit als legitime Gegner des Rechtsextremismus anerkannt werden.
Freiheitlich demokratische Grundordnung
Diese Befürchtung hat sich nunmehr bestätigt. Bei der Verleihung des sächsischen Förderpreises für Demokratie wurde denjenigen, die diese Ehrung erhalten sollten abverlangt, vorab eine Erklärung zu unterzeichnen. In dieser sollten sie bestätigen, dass sie sich selbst „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen“; weiter war zu bestätigen, dass sie „dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“ sowie dass „keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird“. In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass eine entsprechende Erklärung künftig von allen Projekten und Initiativen gefordert werden soll, die staatliche Fördermittel für demokratisches und menschenrechtliches Engagement beantragen.
Wir erklären hiermit, dass wir uns der Abgabe einer solchen Gesinnungserklärung verweigern werden und fordern auch alle betroffenen KollegInnen, Initiativen und Projekte dazu auf, eine solche Bekenntniszumutung prinzipiell abzulehnen.
Demokratische Haltung nachweisen
Die Forderung, die eigene demokratische Haltung ausdrücklich nachzuweisen, erscheint nur vor dem Hintergrund eines entgegenstehenden Generalverdachts sinnvoll, den es dann im Einzelfall zu widerlegen gilt. Es ist aber nicht hinnehmbar, dass ein staatlicher Generalverdacht gegen alle etabliert wird, die sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren. Denn damit wird jedes Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus politisch verdächtig gemacht. Projekten und Initiativen wird zugemutet, sich selbst, ihre Mitarbeiter/innen und Kooperationspartner antidemokratischer Tendenzen zu verdächtigen und entsprechend zu überwachen.
Staatlich verordnetes Misstrauen gegenüber den Bürger/innen ist aber mit einer demokratischen politischen Kultur nicht vereinbar, sondern ein Merkmal autoritärer Regime. Eigentlich sollten nach dem Ende der Nazi-Herrschaft und des DDR-Regimes die Zeiten vorbei sein, in denen sich selbstbewusste engagierte Bürgerinnen und Bürger verdächtig machen.
Wer diese Forderung unterstützt kann diese hier unterschreiben
Freiheitlich demokratische Grundordnung
Diese Befürchtung hat sich nunmehr bestätigt. Bei der Verleihung des sächsischen Förderpreises für Demokratie wurde denjenigen, die diese Ehrung erhalten sollten abverlangt, vorab eine Erklärung zu unterzeichnen. In dieser sollten sie bestätigen, dass sie sich selbst „zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen“; weiter war zu bestätigen, dass sie „dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten“ sowie dass „keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird“. In diesem Zusammenhang wurde auch bekannt, dass eine entsprechende Erklärung künftig von allen Projekten und Initiativen gefordert werden soll, die staatliche Fördermittel für demokratisches und menschenrechtliches Engagement beantragen.
Wir erklären hiermit, dass wir uns der Abgabe einer solchen Gesinnungserklärung verweigern werden und fordern auch alle betroffenen KollegInnen, Initiativen und Projekte dazu auf, eine solche Bekenntniszumutung prinzipiell abzulehnen.
Demokratische Haltung nachweisen
Die Forderung, die eigene demokratische Haltung ausdrücklich nachzuweisen, erscheint nur vor dem Hintergrund eines entgegenstehenden Generalverdachts sinnvoll, den es dann im Einzelfall zu widerlegen gilt. Es ist aber nicht hinnehmbar, dass ein staatlicher Generalverdacht gegen alle etabliert wird, die sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren. Denn damit wird jedes Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus politisch verdächtig gemacht. Projekten und Initiativen wird zugemutet, sich selbst, ihre Mitarbeiter/innen und Kooperationspartner antidemokratischer Tendenzen zu verdächtigen und entsprechend zu überwachen.
Staatlich verordnetes Misstrauen gegenüber den Bürger/innen ist aber mit einer demokratischen politischen Kultur nicht vereinbar, sondern ein Merkmal autoritärer Regime. Eigentlich sollten nach dem Ende der Nazi-Herrschaft und des DDR-Regimes die Zeiten vorbei sein, in denen sich selbstbewusste engagierte Bürgerinnen und Bürger verdächtig machen.
Wer diese Forderung unterstützt kann diese hier unterschreiben