- Ab Samstag, 27.11.2021 steht die Auffrischimpfung allen Erwachsenen ab 5 Monaten nach der letzten Injektion oder der letzten Covid-19-Infektion zur Verfügung.
- Ab dem 15.12.2021 wird der Gesundheitspass ungültig, wenn die Auffrischimpfung nicht innerhalb von 7 Monaten nach der letzten Injektion oder der letzten Infektion verabreicht wurde.
- Ab Montag, 29.11.2021 Gültigkeit für PCR- und Antigen-Tests für 24 Stunden zurückliegen, als Nachweis des Gesundheitspasses.
- Das Tragen einer Maske ist an geschlossenen öffentlichen Plätzen wieder obligatorisch, auch an solchen, die dem Gesundheitspass unterliegen.
Detaillierte Infos auf gouvernement.fr/info-coronavirus