Flughafen Zürich: Test automatische Grenz-kontrolle

Am 1. Dezember 2010 startete am Flughafen Zürich der sechsmonatige Pilot-Betrieb AuGreKo (Automatisierte Grenzkontrolle) als gemeinsames Projekt der Kantonspolizei Zürich und der Flughafen Zürich AG.

Vereinfachte Grenzkontrolle durch teilautomatisiertes System Staatsangehörige der Schweiz, des EWR und der Europäischen Union, die in Besitz eines gültigen, elektronischen Reisepasses sind, erhalten mit dieser zeitgemässen Art der Grenzkontrolle einen zusätzlichen Nutzen. Der Reisende muss hierfür mindestens 18 Jahre alt sein. Die Nutzung der AuGreKo Schleuse ist kostenlos. Die AuGreKo Schleusen befinden sich für Abflüge ab dem Dock E im Grenzkontrollbereich bei der Ausreise aus der Schweiz und sind mit „E-Pass Lane“ signalisiert.

An der AuGreKo Schleuse erfolgen die folgenden vier Schritte:

Schritt 1:
Auflegen des E-Passes auf den Passleser der Schleuse und warten bis sich die Eingangstüre öffnet.

Schritt 2:
Während dem Betreten der Schleuse erfolgt die biometriegestützte Vergleichsprüfung zwischen dem Gesichtsbild (live-Aufnahme) und dem gespeicherten elektronischen Bild im E-Pass. Parallel zur biometriegestützten Gesichtsprüfung werden die Passdaten im Fahndungsregister RIPOL / SIS überprüft.

Schritt 3:
Nach der erfolgreichen Gesichtsbild- und E-Pass-Prüfung öffnet sich die Ausgangstüre und der Reisende verlässt die Schleuse.

Schritt 4:
Im Falle von zusätzlich notwendigen Abklärungen erfolgt eine manuelle Nachkontrolle.

Nach dem Verlassen der Schleuse werden die während der Kontrolle eingelesenen Biometriedaten wieder gelöscht. Flughafen Zürich


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