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Ladies & Gentlemen,
Es kann kein Zweifel bestehen, dass derjenige, der ein hohes öffentliches Amt bekleidet, mit seinen Äußerungen zu sensiblen Themen besonders verantwortungsbewusst umzugehen hat. Ob Sarrazin dies in ausreichendem Maß berücksichtigt hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Wer allerdings Sarrazins beruflichen Werdegang kennt, dem wird deutlich, dass diese Person mit allen Wassern gewaschen ist. In seiner Funktion als Senator für Finanzen in Berlin zum Beispiel, hatte Sarrazin im Juni 2008 nicht weniger 46 Nebentätigkeiten inne.
Zu Thilo Sarrazins umstrittenen Äußerungen in seinem Buch kann man stehen wie man will. Dafür oder dagegen. Doch in einem demokratischen Land sollte selbstverständlich sein: die Freiheit der Meinung.
Sarrazin hat weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch hat er unmoralische, oder sittenwidrige Äußerungen getätigt, noch hat er Volksverhetzung betrieben. Er hat von seinem Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Heute wurde der unbequeme Mann aus seinem Amt als Vorstand der Deutschen Bundesbank gefeuert. Als Begründung für die Entlassung dürfte man Sarrazin vermutlich vorwerfen, dass er gegen einen ungeschriebenen Verhaltenskodex verstoßen habe. Dieses schwammige Argument wird ja immer dann ins Treffen geführt, wenn es keine juristisch verwertbaren Vorwürfe gibt. - Der Bundespräsident jedenfalls wird die Entlassung demnächst offiziell vollziehen. Zuvor hatte Bundeskanzlerin Merkel die Entlassung Sarrazins in einer öffentlichen Stellungnahme gefordert. Diesem Druck der Politiker konnte die Institution, die sich von der Politik als "unabhängig" bezeichnet, schließlich nicht mehr standhalten.
In der Sache mag man heftig streiten. Aber die Meinungsfreiheit als eines der höchsten Güter in der Demokratie darf nicht angetastet werden - wie leider im Fall Sarrazin geschehen. --- Peter Broell
Ladies & Gentlemen,
Es kann kein Zweifel bestehen, dass derjenige, der ein hohes öffentliches Amt bekleidet, mit seinen Äußerungen zu sensiblen Themen besonders verantwortungsbewusst umzugehen hat. Ob Sarrazin dies in ausreichendem Maß berücksichtigt hat, vermag ich nicht zu beurteilen. Wer allerdings Sarrazins beruflichen Werdegang kennt, dem wird deutlich, dass diese Person mit allen Wassern gewaschen ist. In seiner Funktion als Senator für Finanzen in Berlin zum Beispiel, hatte Sarrazin im Juni 2008 nicht weniger 46 Nebentätigkeiten inne.
Zu Thilo Sarrazins umstrittenen Äußerungen in seinem Buch kann man stehen wie man will. Dafür oder dagegen. Doch in einem demokratischen Land sollte selbstverständlich sein: die Freiheit der Meinung.
Sarrazin hat weder gegen geltendes Recht verstoßen, noch hat er unmoralische, oder sittenwidrige Äußerungen getätigt, noch hat er Volksverhetzung betrieben. Er hat von seinem Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Heute wurde der unbequeme Mann aus seinem Amt als Vorstand der Deutschen Bundesbank gefeuert. Als Begründung für die Entlassung dürfte man Sarrazin vermutlich vorwerfen, dass er gegen einen ungeschriebenen Verhaltenskodex verstoßen habe. Dieses schwammige Argument wird ja immer dann ins Treffen geführt, wenn es keine juristisch verwertbaren Vorwürfe gibt. - Der Bundespräsident jedenfalls wird die Entlassung demnächst offiziell vollziehen. Zuvor hatte Bundeskanzlerin Merkel die Entlassung Sarrazins in einer öffentlichen Stellungnahme gefordert. Diesem Druck der Politiker konnte die Institution, die sich von der Politik als "unabhängig" bezeichnet, schließlich nicht mehr standhalten.
In der Sache mag man heftig streiten. Aber die Meinungsfreiheit als eines der höchsten Güter in der Demokratie darf nicht angetastet werden - wie leider im Fall Sarrazin geschehen. --- Peter Broell