Erfolgsquote beim BAG (Bundesarbeitsgericht) 2010!

Mandanten fragen gerne nach Erfolgsquoten. Der Anwalt, der sich nicht festlegen will, kontert mit der 50 zu 50 %, was so viel heißt, wie :“ich weiß es selbst nicht“.

Das Bundesarbeitsgericht veröffentlicht regelmäßig die Erfolgsquoten der dort eingelegten Rechtsmittel. Für viele Mandanten wird es deprimierend sein, wenn diese die Quoten sehen und dann die statistische Wahrscheinlichkeit vor Augen haben.

Erfolgsquote der Revisionen zum BAG

Die Erfolgsquote der Revisionen beträgt beim Bundesarbeitsgericht derzeit

38,6 %.

Auf den ersten Blick scheint dies eine beachtliche Quote zu sein, allerdings ist zu beachten, dass die Revision von den Landesarbeitsgerichten zugelassen wurde; dieser daher schon erkannt haben, dass es sich hier um eine entscheidende Rechtsfrage handelt.

Erfolgsquote bei Nichtzulassungsbeschwerden zum BAG

Die Erfolgsquote der Nichtzulassungsbeschwerden sieht schon ganz anders aus. Diese erhebt man, wenn das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zugelassen hat.

Die Erfolgsquote beträgt hier nur magere

9,4 %.

Mehr als 90 % der Nichtzulassungsbeschwerden werden also vom BAG abgewiesen.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht – RA A. Martin



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