Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg -Vorpommern hat mit einem aktuellen Urteil vom 16.08.11 entschieden, dass ein 1monatiges Fahrverbot auch bei einem Berufskraftfahrer nicht ohne weiteres eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Arbeitnehmer sollte den Arbeitgeber jedoch rechtzeitig über das Fahrverbot informieren, um vertragliche Nebenpflichten nicht zu verletzen.