Johanniskrautpräparate aus Supermärkten und Drogerien entsprechen nicht immer den gesetzlichen Anforderungen an freiverkäufliche Arzneimittel. Das zeigt eine Stichprobe des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V. (ZL), bei der freiverkäufliche Arzneimittel mit Johanniskrautextrakten mit apothekenpflichtigen Präparaten verglichen wurden.
Die Wirksamkeit gegen depressive Verstimmungen und leichte Depressionen ist nur für Extrakte des Echten Johanniskrauts (lateinische Bezeichnung: Hypericum perforatum L.) nachgewiesen. Das ZL konnte nun zeigen, dass verschiedene Johanniskrautpräparate aus Supermärkten und Drogerien Extrakte einer anderen Johanniskrautart aus China enthielten. Diese Extrakte entsprechen aber nicht den Vorgaben des Europäischen Arzneibuchs und sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Verträglichkeit nicht untersucht. Zudem sind freiverkäufliche Präparate niedriger dosiert als apothekenpflichtige.
Prof. Schubert-Zsilavecz, Wissenschaftlicher Leiter des ZL, verwies darauf, dass Verbraucher die Qualität eines Extrakts ohne den fachlichen Rat des Apothekers nicht beurteilen könnten. Wer freiverkäufliche Arzneimittel in einem Supermarkt oder einer Drogerie kaufe, müsse sich alleine auf die Aussagen des Herstellers verlassen. Schubert-Zsilavecz: „Dass Ausgangsmaterial benutzt wird, das nicht den offiziellen Qualitätsanforderungen entspricht, ist inakzeptabel. Es ist überfällig, dass solche Produkte mit Ramschextrakten endlich aussortiert werden“.